Vermittlungsbudget - viele unterschiedliche Leistungen

Umzugskosten und Bewerbungskosten sind nur ein Teil des Vermittlungsbudget. Wir nennen weitere. Es gibt nur Zuschüsse – keine Darlehen.

Allgemein
Voraussetzungen für das Vermittlungsbudget
Antragstellung
Das ist möglich
Art der Förderung
Geltungsbereich
Vermittlungsbudget im SGB II

Allgemein

Über das Vermittlungsbudget können Kosten

  • der Stellensuche und
  • der Arbeitsaufnahme

gefördert werden. Dazu gehören nicht nur Umzugskosten oder Bewerbungskosten. Die Förderung erfolgt nur als Zuschuss und ist deshalb nicht rückzahlbar.

Die Fachlichen Weisungen zum Vermittlungsbudget nennen keine konkreten Leistungen. Die detaillierten Leistungen werden durch die einzelnen Agenturen jeweils für Ihren Bezirk festgelegt. Sie nennen sich meist „ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget“.

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind grundsätzlich auch für eine Arbeitsaufnahme in der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz möglich.

Voraussetzungen für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie müssen arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein
    (bedroht: gekündigt oder befristet tätig).
  • Sie müssen bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sein.
  • Die Kosten müssen notwendig für die Stellensuche oder Arbeitsaufnahme sein.
  • Kostenerstattungen sind für arbeitslose und für noch beschäftigte Personen möglich. Sind Sie arbeitslos, kann laut Zentrale der Bundesagentur für Arbeit auf die Prüfung der „Eigenleistungsfähigkeit“ verzichtet werden. Die höhe des Alg und Ihr Vermögen spielen dann keine Rolle. Jede Agentur hat aber Ihre eigene Regelung.
    Stehen Sie noch im Beschäftigungsverhältnis, ist eine Kostenerstattung ebenfalls möglich. Ihr Arbeitsvermittler wird aber Fragen, ob Sie die Kosten selbst tragen können. Die Messlatte für die Erstattung ist aber sehr niedrig gelegt.
  • Die Kosten sollen für eine Stelle anfallen, auf die sich laut Eingliederungsvereinbarung die Vermittlungsbemühungen beziehen.
    Beispiel: Stellensuche vereinbart bis 80 km Umkreis. Bewerbung erfolgt auf eine Stelle in 500 km Entfernung. Die Arbeitsvermittlung kann die Erstattung ablehnen.
  • Mit den Leistungen soll die „berufliche Eingliederung“ erreicht werden.
    Ziehen Sie wegen einer 6-monatigen Tätigkeit um, werden die Umzugskosten evtl. nicht übernommen, da keine langfristige Eingliederung erreicht wird.
  • Eine vorherige Antragstellung beim Arbeitsvermittler oder in der Anmeldung der Agentur für Arbeit ist notwendig.
  • Minijobs können durch das Vermittlungsbudget nicht gefördert werden, da die Arbeitslosigkeit nicht beendet wird.
  • Erstattungen sind auch für selbst gesuchte Arbeitsstellen möglich. Ein Vorschlag der Arbeitsvermittlung ist also nicht erforderlich.

Antragstellung Vermittlungsbudget

Leistungen sind vor der Entstehung von Kosten zu beantragen (§ 324 SGB III). Meist wird zumindest die Erstattung von Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget im Erstgespräch mit dem Arbeitsvermittler besprochen und in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Die Bewerbungskosten können dann als beantragt gelten. Nicht bspw. Umzugskosten, wenn diese nicht auch mit angesprochen wurden. Diese müssen dann extra beantragt werden.

Als Antragstellung gilt das Datum, an dem Sie die Kostenerstattung beim Arbeitsvermittler oder der Anmeldung / Hotline ansprechen. Sie erhalten daraufhin einen Antragsvordruck, den Sie „nach dem Ereignis“, also nach dem Entstehen der Umzugskosten oder Bewerbungskosten einreichen können.

Das ist möglich

(Fast) Alles ist möglich. Aber: Jede Agentur legt den Rahmen und die Leistungen/Leistungshöhe für Ihren Bezirk fest! Im Internet sind nur die Leistungen der (meisten) Jobcenter veröffentlicht.

Nachstehend eine Auflistung der Erstattungsmöglichkeiten aus dem Vermittlungsbudget:

  • Reisekosten zur Vorstellung und zur erstmaligen Arbeitsaufnahme
  • Pendelfahrten zur neuen Arbeitsstelle
    Meist auf einige Monate befristet, oft auch nur ein fester Prozentsatz der Kosten.
  • Bewerbungskosten
    Meist als Pauschale je Bewerbung. Es kann eine Jahresobergrenze geben.
  • Unterstützung der Persönlichkeit
    Friseurbesuch, Kleidung u.ä.
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung
    Auch für Singles mit zwei Wohnungen möglich.
  • Anschaffung von PKW, Mofa oder Fahrrad, wenn öffentl. Verkehrsmitteln nicht verkehren. Reparaturkosten.
    Sie müssen aber mit einem Eigenanteil rechnen.
  • Führerschein
  • Umzugskosten
    Der Umzug muss meistens innerhalb einer Frist nach Arbeitsaufnahme erfolgen. Also nicht zwingend vor der Arbeitsaufnahme. Bei Einschaltung einer Spedition müssen meist mehrere Angebote vorgelegt werden.
  • Übersetzungskosten, Gesundheitszeugnis, Fahrerkarte

Bei Arbeitsaufnahme wird das Arbeitslosengeld gestoppt. Eine finanzielle Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung ist über das Vermittlungsbudget nicht möglich (§44 Abs. 3 SGB III: „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen“). Überbrückung könnte über Alg II möglich sein. Fragen Sie aber immer Ihren Arbeitsvermittler.

Art der Förderung

Die Förderung im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgt nur als Zuschuss. Darlehen sind ausgeschlossen.

Es sind Teilförderungen möglich: Beispielsweise 50% der Pendelkosten für die Fahrt zur Arbeit. Für Bewerbungskosten werden meist Pauschalen je Bewerbung vereinbart.

Die Kostenerstattung im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgt nachträglich. Sie sind auch als Vorschuss möglich, müssen dann aber besonders begründet werden (z.B. Aufstocker).

Höhe der Förderung

Die Höhe der Erstattung kann an der Eigenleistungsfähigkeit ausgerichtet werden. Beispiel: Pendelkosten zur neuen Arbeitsstelle können bei höherem Einkommen versagt oder nur zu einem geringen Bruchteil erstattet werden.

Meldetermin beim Arbeitsvermittler

Die Erstattung der Reisekosten zu einem Meldetermin ist möglich. Diese Erstattung erfolgt aber nicht im Rahmen des Vermittlungsbudgets (§ 44 SGB III), sondern im Rahmen der Allgemeinen Meldepflicht (§309 SGB III). Die Agenturen müssen dazu interne ermessenslenkende Weisungen erlassen.

Geltungsbereich

Leistungen sind grundsätzlich auch für eine Arbeitsaufnahme in der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz möglich.

Vermittlungsbudget im SGB II

Die Förderung von Jobcenter und Agenturen sind ähnlich. So suchen Sie danach.


Fundstellen

Konkrete Leistungen der Jobcenter
Suchworte für Suchmaschine:
Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget„.
(die Agenturen für Arbeit veröffentlichen Ihre Regelungen nicht)


Grundlagen
Begriffe

FW
Fachliche Weisungen

Flyer

„Vermittlungsdienste und Leistungen“
http://www.ba-bestellservice.de/…/merkblatt-3-vermittlungsdienste-und-leistungen-100204/
Bundesagentur für Arbeit