Aktuell

SGB III

04.12.2025 Weisungen zum Eingliederungszuschuss wurden aktualisiert
Für die Einstellung von Personen deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, kann der Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss (EGZ) erhalten. Dieser soll die Minderleistung abdecken.
Die Fachlichen Weisungen zum EGZ wurden aktualisiert. So wurde der Begriff der Minderleistung genauer beschrieben. Verschiedene persönlichen Gründe wurden benannt und mit Blick auf den EGZ bewertet.
Weisung 202412002 (Ankündigung der Aktualisierung)
Fachliche Weisungen zu den §§ 88-92 SGB III Eingliederungszuschuss

01.11.2024 Mindestlöhne in der Zeitarbeit
Die Mindestlöhne in der Zeitarbeit steigen ab 01.11.2024 auf 14,00€/Std. und ab 01.03.2025 auf 14,53€/Std. Dieser Mindestlohn gilt für alle Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche einschl. der nach Deutschland entsandten Zeitarbeiter.
https://www.bmas.de/…/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/

24.10.2024 Anstehende Änderungen im SGB III
Längere Anfahrt zum Arbeitsweg zumutbar
Erprobung einer Beschäftigungsperspektive
Bundeskabinett – Formulierungshilfe

24.10.2024 Mitnahme des Arbeitslosengeldes (SGB III) ins EU-Ausland
Sie möchten mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz oder nur zur Stellensuche ins EU-Ausland (incl. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) reisen. Dann findet das „Internationale Recht der Arbeitslosenversicherung (IntRechtAlv)“ Anwendung. Das Gesetz und auch die Fachlichen Weisungen sind nicht ganz einfach zu lesen. Dagegen ist der „Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung für den Bereich der Arbeitsvermittlung (Rechtskreis SGB III)“ für Laien leichter zu verstehen. Laut Weisung 202410006 wurde der Leitfaden neu aufgelegt.
Der Leitfaden ist auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit nicht veröffentlicht. Er kann über Frag den Staat angefordert werden.
Weisung 202410006
Leitfaden > anfordern über Frag den Staat
Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitsuche im Ausland

30.07.2024  „Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ wurde auf den Weg gebracht
Der Regierungsentwurf zum Gesetz wurde am 16.08.2024 verabschiedet. Das Gesetz soll gestaffelt, beginnend ab 01.05.2025, in Kraft treten. Einige Stichpunkte:

  • Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zu einem Kooperationsplan (zum Vergleich: Kooperationsplan SGB II)
  • Videotelefonie: Wenn persönliche Vorsprache nicht notwendig, kann die Videotelefonie im gegenseitigem Einverständnis die Vorsprache ersetzen.
  • Erreichbarkeit: Die Pflicht zum ortsnahen Aufenthalt entfällt zugunsten eines Aufenthalts im Bundesgebiet und ortsnahen Ausland, wenn Mitteilungen und Vorschläge der Arbeitsagentur werktäglich zur Kenntnis genommen werden können.
  • Gründungszuschuss: Zusammenlegung der Förderphasen; Reduzierung der geforderten Restanspruchsdauer von 150 auf 90 Tage.

Umsetzungsstand

16.07.2024 Zukünftige Anforderungen in der Berufswelt
Die AgenturQ hat danach geforscht, welche Schwerpunkte in der künftigen Berufswelt gefordert sind. Das Ergebnis ist auf https://www.agenturq.de einsehbar.

09.04.2024 – Telefonische Erreichbarkeit
Agenturen für Arbeit und Jobcenter (GE) sind über Service Center erreichbar. Für Arbeitnehmer unter der Nummer 0800 4 555500. Die Erreichbarkeit endet seit 03.04.2024 jeweils freitags um 14.00h.
Weisung 202404002

08.03.2024 – Asylbewerber und Geduldete
Hinsichtlich Verfügbarkeit und Arbeitslosengeldanspruch für Asylbewerber und geduldeten Ausländern haben sich Änderungen ergeben.
Weisung 202402005
Fachlichen Weisungen zu § 138 SGB III

12.01.2024 – Qualifizierung Beschäftigter
Die Weiterbildungsförderung beschäftigter Menschen wird in wesentlichen Teilen geändert. Es wird ein Qualifizierungsgeld eingeführt. Die Änderungen treten zum 01.04.2024 in Kraft.
Weisung 202401009
Fachliche Weisungen zu § 82 SGB III
Fachliche Weisungen zu § 82a – 82c SGB III

SGB II

26.11.2024 Änderungen bei den Mehrbedarfen gemäß § 21 SGB II
Die Mehrbedarfe für Säuglingen, Kindern und Jugendlichen wurden angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind grob in der Weisung 202411011 genannt und konkreter in den Fachlichen Weisungen und deren Anlage 2 zu finden.
Weisung 202411011 (Ankündigung)
Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II (Erläuterung zum Gesetzestext)

21.11.2024 Neue Fachliche Weisungen zur Weiterbildung
Die ab 01.01.2025 geltenden Fachlichen Weisungen zur Weiterbildung wurden veröffentlicht. Die wesentliche Änderung betrifft Kunden von Jobcentern. Für deren Weiterbildung ist ab 2025 die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Zu entnehmen den Fachlichen Weisungen zu § 81 SGB III Punkt 7 (Seite 17).
Weisung 202411005  (Ankündigung der Fachlichen Weisungen)
Fachliche Weisungen zu § 81 SGB III
Leitlinien …“ (Stand: 20.06.2024)

24.10.2024 Fachliche Weisungen zu den „§§ 11-11b SGB II Einkommen“ überarbeitet
Mit „Fachlichen Weisungen“ wird die Auslegung von Gesetzen für die Mitarbeiter der Agentur definiert. Wie Gesetze, können sich auch Fachliche Weisungen ändern. Die Fachlichen Weisungen zu den §§ 11-11b SGB II wurden von der Bundesagentur für Arbeit in größerem Umfang überarbeitet. Die betroffenen Punkte werden in der Weisung 202410010 benannt. Sie sind auch in der Änderungshistorie zu den Fachlichen Weisungen aufgeführt.
Weisung 202410010
Fachliche Weisungen zu § 11-11b SGB II
Wissensdatenbanken

23.10.2024 – Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten
Ab sofort ist es auch möglich, Bezieher von Bürgergeld zu einer Arbeitsgelegenheit mit Rechtsfolgebelehrung zuzuweisen, wenn sie

  • sich der Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verweigern
    und/oder
  • wiederholt nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen.

Weisung 202410008
Fachliche Weisungen zu § 16d SGB II

16.08.2024 – Pfändungsfreigrenzen aktualisiert
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2024 geändert. Die „Arbeitshilfe Pfändungsschutz und Pfändungsschutzkonto“ wurden deshalb aktualisiert. Die Arbeitshilfe kann über fragdenstaat.de bei Jobcentern oder Agenturen angefordert werden.

24.06.2024 – Entscheidungen zur Weiterbildung treffen die Agenturen für Arbeit
Ab 01.01.2025 trifft die Agentur für Arbeit bei Kunden des Jobcenters die Entscheidung zur Weiterbildung. Die Mitarbeiter des Jobcenters identifizieren weiterhin die Notwendigkeit einer Weiterbildung. Beratung, Entscheidung und Finanzierung zur konkreten Weiterbildung wird durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit vorgenommen.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen JC und AA sind innerhalb von 10 Tagen zu klären.
Zwischenzeitlich wurden mit „Weisung 202406007“ konkretere Verfahrensbeschreibungen veröffentlicht. Weitere dürften im Laufe des Jahres folgen.
Weisung 202406007
Leitlinien zum rechtskreisübergreifenden Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025

29.05.2024 – Kranken-, Pflege-, Unfall-, Rentenversicherung und Bürgergeld
Mit Weisung 202404005 wird auf die Änderung/Überarbeitung der Fachlichen Weisungen zu obigen Versicherungen hingewiesen. Die Änderungen wurden im April 2024 veröffentlicht.
Weisung 202404005
Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Fachliche Weisungen zur Rentenversicherung
Fachliche Weisungen zur Unfallversicherung

12.04.2024 – Weiterbildungsförderung für Bezieher von Bürgergeld
2025 ergeben sich Änderungen für Bürgergeldbezieher. Ab diesem Zeitpunkt gehen

  • die Beratung zu und Förderung von Weiterbildungen und Maßnahmen der beruflich Rehabilitation

auf die Agenturen für Arbeit über. Die Betreuung der Bürgergeldbezieher obliegt weiterhin den Jobcentern. So wurde es durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Details werden im Laufe des Jahres 2024 ausgearbeitet.
Hintergrund: Bund und Kommunen (Steuerzahler) sparen 1 Mrd. EUR Steuergelder, die Arbeitslosenversicherung, sprich arbeitende Bevölkerung und Arbeitgeber, tragen 1 Mrd. EUR mehr. Möglicher Effekt: Höhere Sozialausgaben – Arbeit verteuert sich – weniger Netto vom Brutto – Abstand Nettolohn zu Bürgergeld verringert sich.
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
siehe Artikel 4 Pkt. 4 „§ 66a SGB II – Übergangsregelung“
Zweite Beschlussempfehlung …
Seite 22

09.04.2024 – Telefonische Erreichbarkeit
Agenturen für Arbeit und Jobcenter (GE) sind über Service Center erreichbar. Für Arbeitnehmer unter der Nummer 0800 4 555500. Die Erreichbarkeit endet seit 03.04.2024 jeweils freitags um 14.00h.
Weisung 202404002

05.04.2024 Bürgergeldbonus
Der zum 01.07.2023 eingeführte Bürgergeldbonus wird wieder abgeschafft. Betroffen: Neueintritte in Maßnahmen ab 28.03.2024.
Weisung 202403007
Fachliche Weisungen zu § 16j SGB II
Unser Artikel zum Thema:  >Weiterbildung  >Weiterbildungsgeld – Bürgergeldbonus – Weiterbildungsprämie

03.04.2024 Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung
Basierend auf dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurden die §§ 31, 31a, 31b SGB II geändert bzw. ergänzt. Geregelt wird der Leistungsentzug für Arbeitsverweigerung beim Bürgergeld. Auch sogenannte Aufstocker (Arbeitslosengeld plus Bürgergeld) können davon betroffen sein. Eine Sperrzeit im Bezug von Arbeitslosengeld kann als Pflichtverletzung im Bürgergeld eine Voraussetzung für den Leistungsentzuges darstellen.
Wesentliche Änderungen sind in den Fachlichen Weisungen Punkt „4.8 Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung“ nachzulesen.
Weisung 202403008
Fachliche Weisungen zu den §§ 31, 31a, 31b SGB II

19.12.2023 Regelbedarf – Mehrbedarf
Die Fachlichen Weisungen zum Regelbedarf und Mehrbedarf wurde an die geltende Rechtslage angepasst. Die ab 01.01.2024 geltenden Regelbedarfssätze wurden aufgenommen.
Weisung 202312019
Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II