SGB III
30.07.2024 „Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ wurde auf den Weg gebracht
Der Regierungsentwurf zum Gesetz wurde am 16.08.2024 verabschiedet. Das Gesetz soll gestaffelt, beginnend ab 01.05.2025, in Kraft treten. Einige Stichpunkte:
- Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zu einem Kooperationsplan (zum Vergleich: Kooperationsplan SGB II)
- Videotelefonie: Wenn persönliche Vorsprache nicht notwendig, kann die Videotelefonie im gegenseitigem Einverständnis die Vorsprache ersetzen.
- Erreichbarkeit: Die Pflicht zum ortsnahen Aufenthalt entfällt zugunsten eines Aufenthalts im Bundesgebiet und ortsnahen Ausland, wenn Mitteilungen und Vorschläge der Arbeitsagentur werktäglich zur Kenntnis genommen werden können.
- Gründungszuschuss: Zusammenlegung der Förderphasen; Reduzierung der geforderten Restanspruchsdauer von 150 auf 90 Tage.
16.07.2024 Zukünftige Anforderungen in der Berufswelt
Die AgenturQ hat danach geforscht, welche Schwerpunkte in der künftigen Berufswelt gefordert sind. Das Ergebnis ist auf https://www.agenturq.de einsehbar.
09.04.2024 – Telefonische Erreichbarkeit
Agenturen für Arbeit und Jobcenter (GE) sind über Service Center erreichbar. Für Arbeitnehmer unter der Nummer 0800 4 555500. Die Erreichbarkeit endet seit 03.04.2024 jeweils freitags um 14.00h.
Weisung 202404002
08.03.2024 – Asylbewerber und Geduldete
Hinsichtlich Verfügbarkeit und Arbeitslosengeldanspruch für Asylbewerber und geduldeten Ausländern haben sich Änderungen ergeben.
Weisung 202402005
Fachlichen Weisungen zu § 138 SGB III
12.01.2024 – Qualifizierung Beschäftigter
Die Weiterbildungsförderung beschäftigter Menschen wird in wesentlichen Teilen geändert. Es wird ein Qualifizierungsgeld eingeführt. Die Änderungen treten zum 01.04.2024 in Kraft.
Weisung 202401009
Fachliche Weisungen zu § 82 SGB III
Fachliche Weisungen zu § 82a – 82c SGB III
SGB II
16.08.2024 – Pfändungsfreigrenzen aktualisiert
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2024 geändert. Die „Arbeitshilfe Pfändungsschutz und Pfändungsschutzkonto“ wurden deshalb aktualisiert. Die Arbeitshilfe kann über fragdenstaat.de bei Jobcentern oder Agenturen angefordert werden.
24.06.2024 – Entscheidungen zur Weiterbildung treffen die Agenturen für Arbeit
Ab 01.01.2025 trifft die Agentur für Arbeit bei Kunden des Jobcenters die Entscheidung zur Weiterbildung. Die Mitarbeiter des Jobcenters identifizieren weiterhin die Notwendigkeit einer Weiterbildung. Beratung, Entscheidung und Finanzierung zur konkreten Weiterbildung wird durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit vorgenommen.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen JC und AA sind innerhalb von 10 Tagen zu klären.
Zwischenzeitlich wurden mit „Weisung 202406007“ konkretere Verfahrensbeschreibungen veröffentlicht. Weitere dürften im Laufe des Jahres folgen.
Weisung 202406007
„Leitlinien zum rechtskreisübergreifenden Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025“
29.05.2024 – Kranken-, Pflege-, Unfall-, Rentenversicherung und Bürgergeld
Mit Weisung 202404005 wird auf die Änderung/Überarbeitung der Fachlichen Weisungen zu obigen Versicherungen hingewiesen. Die Änderungen wurden im April 2024 veröffentlicht.
Weisung 202404005
Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Fachliche Weisungen zur Rentenversicherung
Fachliche Weisungen zur Unfallversicherung
12.04.2024 – Weiterbildungsförderung für Bezieher von Bürgergeld
2025 ergeben sich Änderungen für Bürgergeldbezieher. Ab diesem Zeitpunkt gehen
- die Beratung zu und Förderung von Weiterbildungen und Maßnahmen der beruflich Rehabilitation
auf die Agenturen für Arbeit über. Die Betreuung der Bürgergeldbezieher obliegt weiterhin den Jobcentern. So wurde es durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Details werden im Laufe des Jahres 2024 ausgearbeitet.
Hintergrund: Bund und Kommunen (Steuerzahler) sparen 1 Mrd. EUR Steuergelder, die Arbeitslosenversicherung, sprich arbeitende Bevölkerung und Arbeitgeber, tragen 1 Mrd. EUR mehr. Möglicher Effekt: Höhere Sozialausgaben – Arbeit verteuert sich – weniger Netto vom Brutto – Abstand Nettolohn zu Bürgergeld verringert sich.
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
siehe Artikel 4 Pkt. 4 „§ 66a SGB II – Übergangsregelung“
Zweite Beschlussempfehlung …
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09.04.2024 – Telefonische Erreichbarkeit
Agenturen für Arbeit und Jobcenter (GE) sind über Service Center erreichbar. Für Arbeitnehmer unter der Nummer 0800 4 555500. Die Erreichbarkeit endet seit 03.04.2024 jeweils freitags um 14.00h.
Weisung 202404002
05.04.2024 Bürgergeldbonus
Der zum 01.07.2023 eingeführte Bürgergeldbonus wird wieder abgeschafft. Betroffen: Neueintritte in Maßnahmen ab 28.03.2024.
Weisung 202403007
Fachliche Weisungen zu § 16j SGB II
Unser Artikel zum Thema: >Weiterbildung >Weiterbildungsgeld – Bürgergeldbonus – Weiterbildungsprämie
03.04.2024 Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung
Basierend auf dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurden die §§ 31, 31a, 31b SGB II geändert bzw. ergänzt. Geregelt wird der Leistungsentzug für Arbeitsverweigerung beim Bürgergeld. Auch sogenannte Aufstocker (Arbeitslosengeld plus Bürgergeld) können davon betroffen sein. Eine Sperrzeit im Bezug von Arbeitslosengeld kann als Pflichtverletzung im Bürgergeld eine Voraussetzung für den Leistungsentzuges darstellen.
Wesentliche Änderungen sind in den Fachlichen Weisungen Punkt „4.8 Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung“ nachzulesen.
Weisung 202403008
Fachliche Weisungen zu den §§ 31, 31a, 31b SGB II
19.12.2023 Regelbedarf – Mehrbedarf
Die Fachlichen Weisungen zum Regelbedarf und Mehrbedarf wurde an die geltende Rechtslage angepasst. Die ab 01.01.2024 geltenden Regelbedarfssätze wurden aufgenommen.
Weisung 202312019
Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II