Mein Interesse an den Vorschriften der Agentur für Arbeit hat sich bis in den Ruhestand erhalten. Insbesondere auch deshalb, weil im Internet zwar umfangreiche Informationen zur Auslegung von Gesetzestexten zu finden sind, nicht aber zu Verfahren, die Folge dieser Gesetze sind. Dabei kann die Kenntnis über diese Verfahren nicht nur für Kunden der Agentur für Arbeit von Vorteil sein, sondern auch zum Verständnis so mancher Entscheidungen beitragen.
Aus diesem Grund fordere ich regelmäßig im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) interne Weisungen, Arbeitshilfen usw. bei der Agentur für Arbeit an. Dies ist nicht nur legal, sondern entspricht auch den Aussagen der „Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz der Bundesagentur für Arbeit“:
Das IFG ermöglicht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person des Privatrechts den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, ohne dass besondere Antragsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Existiert die beantragte Information nicht, sollte im Sinne der Kundenfreundlichkeit geprüft werden, welche vorhandene amtliche Information dem Informationsinteresse des Antragstellers stattdessen gerecht werden könnte.
BEISPIELE …
… für herausgegebene Informationen der „Bundesagentur für Arbeit“ sind hier in der Rubrik „Korrespondenz“ mit Datum 11.11.2024 und 13.11.2024 zu finden. Aufgeführt sind interne Regelungen, die dann im Rahmen des IFG angefordert werden können.
Ohne genau Bezeichnung dieser einschlägigen Vorschriften ist es allerdings schwierig, neue oder geänderte Regelungen anzufordern. Deshalb bin ich für jede Hilfe dankbar.
Ich bin laufend an Informationen aus den Bereichen Alg Plus und Arbeitsvermittlung interessiert. Auch aus dem Bereich des SGB II. Schon die Nennung von Titeln ist hilfreich. Hier einige Themen:
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- Informationskanäle zwischen „Zentrale > RD > OS Alg Plus„
<Weisungen JJMMNR.> und <Informationen JJMMNr.> sind bekannt. - Titel von Arbeitshilfen, Leitfäden usw. im Team Alg plus.
- Listen mit ergänzenden Regelungen zu den Paragraphen von Alg und Bürgergeld bzw. der neuen Grundsicherung.
- Gibt es Unterschiede zwischen veröffentlichten und internen Fachlichen Weisungen?
Beispielsweise Inhalt (Umfang, Verlinkung <Beispiel § 44> etc.), Design (Logo etc.)? - SGB II: Über die Fachlichen Weisungen hinaus, gibt es zu den einzelnen Paragraphen weitere Arbeitshilfen o. ä. Hier sind Paragraphen benannt. Ich suche Listen der ergänzenden Arbeitsmittel zu den §§ 5, 9, 24 und 34 SGB II?
- Die „Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)“ ist längst abgelaufen. Gibt es darüberhinaus Weisungen o. ä. an die IFG-Mitarbeiter von Agentur und Jobcenter vor Ort?
- Informationskanäle zwischen „Zentrale > RD > OS Alg Plus„
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Schon jetzt danke für Ihre Hilfe.
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Sofern Kontakt erwünscht, bitte Mailadresse eintragen:
Werden mit einer Anforderung zu viele Informationen beantragt, können Kosten entstehen. Deshalb suche ich immer Menschen, die im kostenfreien Rahmen Informationen bei der Agentur anfordern. Titel anzufordernder Arbeitshilfen usw. kann ich nennen.
Ansonsten freue ich mich über jeden Kontakt, auch außerhalb dieses Themas. Mail
Danke und freundliche Grüße
Gerhard Schmieder