Ehemalige Kollegen/-innen gesucht

Sie waren wie ich bei der Agentur für Arbeit beschäftigt und befinden sich im Ruhestand bzw. sind bei der Agentur für Arbeit aus anderen Gründen ausgeschieden? Und Sie interessieren sich weiterhin für Ihre frühere Tätigkeit, sehen aber keine Möglichkeit, sich über neue Verfahren und Regelungen zu informieren? Damit sind Sie nicht allein. Viele frühere Angehörige der Agentur für Arbeit oder anderer Berufsgruppen sind im Ruhestand weiter an der Tätigkeit interessiert, die sie Jahrzehnte ausgeübt haben. Das Interesse an der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit mit neuen Informationen hoch zu halten ist aber nicht einfach. Auf der Homepage der Agentur für Arbeit finden Sie überwiegend für Laien aufbereitete Informationen. Auf der Seite für Ehemalige geht es nur um Beihilfe und Versorgung. Dabei sollte die BA doch davon ausgehen, dass interessierte ehemalige Mitarbeiter durchaus als Botschafter tätig sein können.

Es ist legal und entspricht der gewünschten Transparenz, Weisungen, Arbeitshilfen usw. bei der BA im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anzufordern. Auszug aus der internen „Arbeitshilfe zum IFG“ der BA:

Das IFG ermöglicht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person des Privatrechts den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, ohne dass besondere Antragsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
…..
Existiert die beantragte Information nicht, sollte im Sinne der Kundenfreundlichkeit geprüft werden, welche vorhandene amtliche Information dem Informationsinteresse des Antragstellers stattdessen gerecht werden könnte.

Die Anforderung ist aber mühsam, wenn Sie kostenfrei an die  Informationen gelangen wollen. Denn kostenfrei erhalten Sie Informationen nur, wenn der Zeitaufwand für die interne Suche und das Zusenden der Informationen nicht mehr als ca. 30 Minuten je Anforderung in Anspruch nimmt. Es ist deshalb sinnvoll, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter der BA zusammenschließen, da sie Informationen benennen können und der zeitliche Aufwand für die Suche innerhalb der BA gering gehalten wird.
Mir liegt bereits eine große Zahl an internen Informationen vor. Dabei bin ich aber weit entfernt von einer annähernd vollständigen Sammlung.

Datei anonym hochladen (pdf,txt,csv.jpeg,jpg)

    Natürlich würden diese Informationen nicht nur einem Netzwerk ehemaliger Mitarbeiter der BA, sondern auch mir bei der Gestaltung dieser Homepage helfen. Sie hilft auch Kunden der BA und deren Mitarbeiter, weil Kunden oft den Hintergrund von Entscheidungen nicht kennen und deshalb unnötige Kontakte und Beschwerden verursachen. Deshalb meine Anmerkung: Wenn Sie sich nicht am Netzwerk Ehemaliger beteiligen wollen, könnten Sie mir mit Hinweise zu folgenden Punkten helfen:

    • Informationskanäle zwischen „Zentrale  –>  RD   –>  OS AlgPlus“
    • Erläuterung zu den Weisungsformaten E-Mail-Weisungen / E-Mail-Informationen: Ablageorte etc.
    • Unterscheiden sich veröffentlichte bzw. interne Ausgaben der lfd. erscheinenden „<Weisungen>JJJJMMlfdNr.“ voneinander?
    • Aufklapp-Menüs im Intranet
      Die Beschriftung eines Menüs im Intranet beginnt mit einem roten Dreieck, ausgerichtet auf das Wort daneben.
      Bedeutet dieses rote Dreieck, dass das Menü immer aufgeklappt werden kann und weitere Menüs zum Vorschein kommen oder dient es nur der Zierde und ist nicht in jedem Fall aufklappbar.
      Ein Bild mit Menüpunkt ohne Dreieck, sofern es so etwas gibt, wäre mir hilfreich.
    • Titel von Arbeitshilfen im Team Alg, ggf. Liste dieser Arbeitshilfen.

    Eine angemessene Vergütung entsprechend der Qualität ist möglich.

    ÜBRIGENS: Der sicherste Weg führt die Anforderung von Unterlagen führt über Frag den Staat. Denn bei direkter Anforderung bei einer Agentur per Mail erhält man sehr oft nachstehende Mitteilung des Service Centers

    • „Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen nicht per E-Mail beantwortet werden kann“
      (stimmt natürlich nicht) oder
    • „Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige“
      (trifft nicht zu, da die Informationen von mir konkret benannt werden) oder
    • es wird auf den Datenschutz verwiesen
      (trifft bei der Anforderung von Vorschriften natürlich nicht zu) oder
    • es wird nicht geantwortet und abgewartet, ob der Bürger aufgibt.

    Auffallend ist, dass Anfragen über Frag den Staat, mit dem entsprechenden Absender, ankommen. Dass aber eigene Mail-Anfragen, mit der eigenen Mail-Adresse, zu einem sehr sehr hohen Teil nicht bei dem/der Beauftragten für die Informationsfreiheit der jeweiligen Agentur ankommen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Man lernt also plötzlich die Agentur von einer anderen Seite kennen.

    Vielleicht habe ich Ihnen das Thema schmackhaft gemacht. Dann würde ich mich freuen, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen bzw. andere Kollegen über mein Angebot informieren:  av-post@web.de.

    Datei anonym hochladen (pdf,txt,csv.jpeg,jpg)

      Danke und freundliche Grüße
      Gerhard Schmieder