Die Suche nach einer neuen Tätigkeit hat jetzt in der Regel Vorrang. Sofern auch die Beantragung von Arbeitslosengeld in Betracht kommt, gibt es einige Dinge zu beachten:
- persönliche Arbeitsuchendmeldung
– innerhalb von 3 Arbeitstagen nach erfolgter Kündigung
– bei laufender Befristung: spätestens 3 Monate vor Ende des Vertrages
– zuständige Agentur: jede Agentur für Arbeit in Deutschland - persönliche Arbeitslosmeldung
-spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, aber auch bis zu 3 Monate vorher
– Meldung nur bei der zuständigen Agentur für Arbeit / Arbeitsvermittlung -oder-
– Alternative Online-Meldung – nur mit „elektronischem Ausweis“
-Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht erst ab der persönlichen Vorsprache. Die persönliche Vorsprache entfällt bei einer Online-Meldung. - Arbeitslosengeld beantragen.
-Telefonisch, online oder persönlich.
-Die Zahlung von Arbeitslosengeld erfolgt aber erst ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung. - Bewerbungen starten
-Bewerbungsunterlagen vervollständigen; Musterbewerbung verfassen; erste Bewerbungen verschicken.
Nachweise sammeln und beim Arbeitsvermittler vorlegen. Das zeigt Eigeninitiative und beugt „Bewerbungsseminaren“ vor. - Sollte die Kündigung aufgrund gesundheitlicher Probleme erfolgen, ist vorher eine Leistungsberatung bei der Agentur für Arbeit zu empfehlen.
Die Vorlage eines ärztlichen Attestest kann eine Sperrezeit vermeiden, wenn es wichtige Punkte umfasst.
Auf arbeitsrechtliche Aspekte wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Entsprechende Informationen können auf anderen Internetseiten und Foren, aber auch bei Gewerkschaft und Anwälten eingeholt werden.
- § 38 Abs. 1 SGB III
Bundesamt für Justiz - § 141 SGB III mit FW – Arbeitslosmeldung
- § 159 SGB III mit FW – Ruhen bei Sperrzeit
- § 328 SGB III mit FW – Vorläufige Entscheidung
Bundesagentur für Arbeit
Gesundheitliche Gründe für Kündigung
- § 159 SGB III mit FW – Ruhen bei Sperrzeit
Pkt. 159.7.1 (4) - „Weisung 201603011“
Kostenerstattung für die ärztliche Empfehlung des eigenen Arztes
– nicht veröffentlicht –
anfordern – nur bei der Zentrale der BA in Nürnberg erhältlich - Anhörung zur Beendigung der Beschäftigung
Pkt. 159.7.6 – Vordrucke der Arbeitsagentur
– „Arbeitsaufgabe – Anfrage an Arbeitgeber zu Beendigungsgründen“
– „Arbeitsaufgabe – Anfrage an Kunde mit Fragebogen“
-nicht veröffentlicht-
anfordern - Arbeitslosmeldung
Pkt. 141.1.1 – Online Arbeitslosmeldung
Pkt. 141.1.2 – Persönliche Arbeitslosmeldung bei Krankheit durch Vertreter
Die Anforderung erfolgt im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Sie bedarf keiner Begründung.
FW
Fachliche Weisungen
„Formulare Arbeitslosengeld“
Bundesagentur für Arbeit
Unsere Aussagen beruhen u.a. auf internen Regelungen der Agentur für Arbeit. Diese Regelungen liegen uns aber nicht in ihrer Gesamtheit vor bzw. erhalten wir nicht tagaktuell. Deshalb können wir keine Haftung für den Inhalt unserer Beiträge übernehmen. Die Inhalte können nur als Grundlage für das Gespräch mit der Arbeitsagentur dienen.
