Nahtlosigkeitsregelung - wird meistens abgelehnt

Meistens klappt es nicht (!) mit dem Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld (Alg). Grund: Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ändert sich zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Aber: Nach einer Aussteuerung können Sie Alg erhalten (eben auch „normales Alg), obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.

Grundsätzliches zur Nahtlosigkeit

Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Arztgutachten entscheidet

– Kundentheke hilft

Verfahren zur Nahtlosigkeit

Antragsvordruck Arbeitslosengeld

Nahtlosigkeit wird abgelehnt

– Weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Nachfrage bei bisherigem Arbeitgeber

Renteantragstellung

Rente abgelehnt

Höhe Arbeitslosengeld

Eigenbemühungen

Vorläufige Zahlung

Grundsätzliches zur Nahtlosigkeitsregelung

  • Aussteuerung: Bedeutet nur, dass die Krankengeldzahlung nach Ablauf der Höchstbezugsdauer von 18 Monaten endet. Sofern Sie weiter krank geschrieben sind, können Sie jetzt Arbeitslosengeld beantragen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Ob Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit oder normales Arbeitslosengeld gewährt wird, hängt vom Gutachten des Agentur-Arztes ab.
  • Bezugsdauer: Das „Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld“ verlängert den Arbeitslosengeld-Anspruch nicht. Die Dauer Ihres Anspruchs richtet sich immer nach der Dauer Ihrer Versicherungszeiten.
  • Wichtig: Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ändert sich beim Wechsel von der Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit.
    Beispiel: Maurer mit Bandscheibenproblemen
    Im Beschäftigungsverhältnis arbeitsunfähig.
    In der Arbeitslosigkeit vermutlich arbeitsfähig, da leichte Arbeit möglich ist. Siehe Begriff der Arbeitsunfähigkeit.
  • Begriff Nahtlosigkeit: Nahtlosigkeit im rechtlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn laut Gutachten des Agentur-Arztes eine noch mehr als sechs Monate andauernde Leistungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird von normaler Arbeitslosigkeit mit normalem Alg gesprochen.
  • Entscheidung über Alg-Antrag: Über den Antrag auf Arbeitslosengeld wird erst entschieden, wenn das Gutachten des Agentur-Arztes vorliegt. Späte Meldung bei der Agentur bedeutet evtl. Verzögerung bei der ersten Alg-Zahlung.
    Bei der Agentur wird intern eine Begutachtung Ihres Gesundheitszustandes beantragt. Liegt nach 4 Wochen noch kein Gutachten vor, soll über den Antrag auf Arbeitslosengeld nach § 328 Abs. 1 Nr 3 SGB III vorläufig entschieden werden.

Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Ab Eintritt der Arbeitslosigkeit ändert sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit.

  • Im Beschäftigungsverhältnis
    Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre aktuelle Beschäftigung nicht mehr ausüben können.
    § 2 (1) AU-Richtlinie
  • In der Arbeitslosigkeit
    Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie leichte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
    § 2 (3) AU-Richtlinie

Ein schwer arbeitender Schlosser mit Bandscheibenproblemen, kann für die Agentur als arbeitsfähig (für leichte Arbeit) gelten.

Wurde Nahtlosigkeit abgelehnt, sie legen aber weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die alte Krankheit vor, kann dies Zweifel an Ihrer Arbeitsbereitschaft erwecken. Bis das Gutachten des Agentur-Arztes aber vorliegt, können weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.

Arztgutachten

Gesundheitsfragebogen

Aktuelles Info-Blatt / Gesundheitsfragebogen (2018).

Kundentheke

Gibt es in der Agentur vor Ort einen ärztlichen Dienst, so ist dort in der Regel eine „Kundentheke“ eingerichtet. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um eine Theke, sondern um ein Büro. Im Beratungsgesprächen werden Sie auf deren Vorhandensein hingewiesen.

Dienstleistungen der Kundentheke:
Beratung der Kunden beim Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindung. Klärung von Fragen, die bei der Fachkraft nicht benatwortet werden konnten. Treffen von Absprachen mit dem ärztl. Dienst. An der Kundentheke sprechen Sie nicht mit dem Arzt, sondern einer Fachkraft im ärztl. Dienst.

Arztgutachen ist entscheidend

Hat der zuständige Rentenversicherungsträger bereits eine Feststellung zur Erwerbsminderung getroffen, scheidet die Nahtlosigkeitsregelung aus.

Ansonsten kann nur dann Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn

  • langfristig (über 6 Monate)
  • Leistungsunfähigkeit (weniger als 3 Std./Tg.)

vorliegt.

Ob Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung oder normales Arbeitslosengeld gezahlt wird, richtet sich nach dem Ergebnis der Begutachtung durch den Agentur-Arzt. Wesentlichen dabei ist die noch mögliche Dauer der Leistungsfähigkeit. Die Begutachtung muss in der Regel vor der Bewilligung des Nahtlosigkeits-/Alg erfolgen.

Alternativen der Leistungsfähigkeit (Stundenzahl bezieht sich auf den Tag):

  1. 0 Std. – unter 3 Std. für die Dauer von über 6 Monaten
    Langfristig nicht leistungsfähig.
    Nahtlosigkeits-Alg wird gezahlt.
    Leistungen der medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen beantragt werden.
  2. 0 Std. – unter 3 Std. für die Dauer von bis zu 6 Monaten
    Mit Wiedereintritt der Leistungsfähigkeit wird gerechnet.
    Kein Nahtlosigkeits-Alg, da kürzer als 6 Mon. leistungsunfähig.
    Kein normales Alg, da nicht mind. 3 Std. leistungsfähig.
    Folgen:

    1. Alg noch nicht bewilligt: Es bleibt dabei, Alg wird abgelehnt.
    2. Alg bewilligt: Innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur eine AU vorlegen (Fachliche Weisungen § 146). Es folgt Alg für 6 Wochen als Lohnfortzahlung. Danach ggf. Bürgergeld.
  3. 3 Std. – unter 6 Std.
    Normales Alg wird gezahlt (für ca. 30 Std./Wo.).
    Bei vorheriger Vollzeittätigkeit, erfolgt Kürzung auf 30 Std.
    (Fachliche Weisungen Pkt. 151.5 zu § 151 SGB III)
    Sie müssen der Arbeitsvermittlung im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Belastbarkeit zur Verfügung stehen.
  4. 6 Std. – vollschichtig
    Normales Alg wird gezahlt.
    Sie müssen der Arbeitsvermittlung im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Belastbarkeit zur Verfügung stehen.

Entspricht Ihre Leistungsfähigkeit den Punkte 2 oder 3, können Sie jederzeit bei Änderung Ihres Gesundheitszustandes eine neue Begutachtung beantragen. Natürlich auch bei Punkt 1 oder 4. Festgestellte gesundheitliche Einschränkungen müssen bei der Arbeitsvermittlung berücksichtigt werden.

Verfahren: Meldung – Antragstellung – Arztgutachten

  • Begriff Arbeitslosigkeit
    Arbeitslosigkeit setzt „nur“ Beschäftigungslosigkeit voraus. Also die Beendigung der Tätigkeit. Für den Bezug von Arbeitslosengeld ist ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis (Vertragsverhältnis) kein Hindernis. Sie müssen nicht kündigen.
  • Rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung
    Ist Ihnen die Arbeitsuchendmeldung persönlich wegen Krankheit nicht möglich, müssen Sie dies belegen und nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachholen. Zur Wahrung der Frist können Sie sich telefonisch, per Mail oder online arbeitsuchend melden.
  • Persönliche Arbeitslosmeldung
    Die Arbeitslosmeldung muss auch bei weiter vorliegender Arbeitsunfähigkeit zwingend persönlich erfolgen. Und zwar spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit!
    Sind Sie selbst zur persönlichen Meldung nicht in der Lage (bettlägerig), kann die Arbeitslosmeldung durch einen Vertreter vorgenommen werden. Aber: Sie müssen die Meldung sofort nachholen, wenn Sie dazu in der Lage sind.
    ACHTUNG: Kommt die Nahtlosigkeitsregelung letztendlich nicht zum Tragen, wird auch die Arbeitslosmeldung durch Vertreter nicht anerkannt. Denn es liegt dann ja normale Arbeitslosigkeit vor und hier zählt wirklich nur die „persönliche“ Meldung durch Sie selbst. Also: Wenn möglich, immer selbst persönlich melden.
    Auch möglich: Die persönliche Meldung wird von der Agentur außerhalb der Geschäftsstelle vorgenommen. Beispiel: Krankenhaus. Fragen Sie Ihre Agentur für Arbeit. Diese Meldung gilt immer, da Sie selbst persönlich mit einem Vertreter der Agentur gesprochen haben.
  • Veranlassung einer ärztlichen Begutachtung
    Folgende Unterlagen werden Ihnen zur Ergänzung bzw. Information ausgehändigt:
    Gesundheitsfragebogen mit Schweigepflichtentbindungen (2018)
    – Informationsblatt
    – Informationsschreiben und Unterschriftsblatt zu § 145 SGB III
    – Flyer „Begutachtung im Ärztlichen Dienst“
    – Musterbriefumschlag (für Rücksendung der Unterlagen)
    Befreien Sie die maßgeblichen Ärzte von der Schweigepflicht. Also ggf. auch Fachärzte und nicht nur Ihren Allgemeinarzt.
  • Sie wollen persönlich mit dem Arzt der Agentur reden?
    Auszug aus den Fachlichen Weisungen zu § 145 SGB III:
    „Sofern der Arbeitslose eine Schweigepflichtentbindung nicht abgeben möchte,
    lädt der ÄD ihn zu einer persönlichen Begutachtung ein, um eine Entscheidung über das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen der Nahtlosigkeit treffen zu können.“
    Da der Agentur-Arzt aber kein Facharzt für verschiedene Erkrankungen ist, kann es bis zur Erstellung eines Gutachtens und der Bewilligung von Arbeitslosengeld länger dauern.
  • Ärztliche Begutachtung
    Der Sachbearbeiter vom Team Arbeitslosengeld beantragt das Gutachten, sobald Sie die Unterlagen an die Agentur zurückgegeben haben. Der Arzt ist gehalten, das Gutachten innerhalb von 3 Wochen zu erstellen.
    Wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht befreien, werden Sie meist nicht vom Agentur-Arzt untersucht. Der Agentur-Arzt fordert Befunde bei Ihren Ärzten an und erstellt danach ein Gutachten.
    Liegt ein Guachten des Rentenarztes bereits vor und das Gutachten der Agentur für Arbeit weicht davon ab, sollten die Differenzen einvernehmlich geklärt werden.
    Ist trotzdem eine einheitliche Beurteilung nicht möglich, ist das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Dieses Gutachten ist dann bindend (Anlage 2 § 3 der Verwaltungsvereinbarung zu § 145 SGB III).

Antragsvordruck Arbeitslosengeld

Wenn ein Gutachten erstellt ist, wird Ihr Arbeitsvermittler das Gutachten und die Folgen daraus mit Ihnen besprechen. Den Antrag auf Arbeitslosengeld füllen Sie aber bereits vorher aus. Hier eine Erklärung zu einigen Fragen:

Frage 2a
„Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden.“
ja ankreuzen
Anmerkung: Es wird von „zumutbaren“ Möglichkeiten gesprochen. Sind laut Gutachten keine Arbeiten mehr möglich, dann gibt es keine „zumutbaren“ Arbeiten. Wenn der Arzt aber feststellt, dass Sie doch für leichte Arbeiten arbeitsfähig sind, dann eben nur für (laut Arztgutachten) zumutbare Beschäftigungen. Dazu müssen Sie dann bereit sein, da Sie sonst kein Arbeitslosengeld erhalten.

Frage 2d
„Ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben“
hier ja ankreuzen und Dauer eintragen

Frage 2e
„Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken“
ja ankreuzen
„Wenn ja: Gesundheitliche Gründe  oder  Andere zwingende Gründe“
Gesundheitliche Gründe ankreuzen

Frage 2g
„Bei Einschränkungen der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit (siehe Erläuterung zum Antrag)  –  Wöchentliche Arbeitsstunden ohne Pausen/Wegezeiten höchstens:_____“
Dieses Feld sollten Sie leer lassen. Im kommenden Gutachten wird vom Arzt die zumutbare Stundenzahl festgelegt.
Anmerkung: Wenn Sie hier 0 Stunden angeben weil Sie noch krank geschrieben sind, und der Arzt stellt später fest, Sie können doch leichte Arbeit verrichten, müssten Sie mit Versagung des Arbeitslosengeldes rechnen. Sie müssen immer bedenken, dass sich beim Wechsel von der Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ändert. Und so kann die Einschätzung des Agentur-Arztes von der bisherigen Einschätzung des Hausarztes abweichen.

Nahtlosigkeitsregelung wird abgelehnt

Maßgebend für die Anerkennung oder Ablehnung der „Nahtlosigkeit“ ist das Gutachten des Agenturarztes.

Bescheinigt der Arzt der Agentur für Arbeit, dass Sie

  • leichte Arbeit
  • sofort
  • mehr als 3 Std./Tag

verrichten können, gilt die Nahtlosigkeitsregelung für Sie nicht. Sie gelten als leistungsfähig für den Arbeitsmarkt und erhalten normales Arbeitslosengeld.

Folgen abgelehnter Nahtlosigkeit

  • Für Sie gelten jetzt alle Pflichten wie für „normal“ arbeitslose Menschen.
  • Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie sich dem Gutachten anschließen und der Arbeitsvermittlung mit Ihrem (Rest-) Leistungsvermögen zur Verfügung stellen.
  • Die Arbeitsvermittlung muss auf evtl. noch vorhandene gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht nehmen.
  • Wenn Sie nur für eine Teilzeitbeschäftigung leistungsfähig sind (Beispiel: drei bis unter sechs Std./Tag), erhalten Sie auch nur Arbeitslosengeld für diese Stundenzahl. Auch wenn Sie vorher ganztags gearbeitet haben.
  • Bei bestehendem Arbeitsverhältnis werden Sie schriftlich aufgefordert, sich um Wiedereinstellung zu bemühen (Nachfrage beim bisherigen Arbeitgeber).

Weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Die Nahtlosigkeitsregelung wurde abgelehnt. Ihr Arzt schreibt Sie aufgrund der bisherigen Gesundheitsprobleme weiter arbeitsunfähig krank. Was sollen Sie tun?

Wichtige Punkte:

  • Der Agenturarzt hat Sie als leistungsfähig eingestuft. Die Agentur geht deshalb davon aus, dass Arbeitsunfähigkeit aufgrund der bisherigen Erkrankung nicht mehr vorliegen kann.
  • Krankmeldungen müssen der Agentur für Arbeit vorgelegt werden (§ 311 SGB III)

Lassen Sie sich trotzdem weiter krank schreiben, verfahren Agenturen unterschiedlich:

  • Einige Agenturen ignorieren die AUB’s für die alte Erkrankung.
  • Andere Agentur gehen aber davon aus, dass Sie mit den weiteren AUB’s signalisieren, sich dem AA-Arztgutachten doch nicht anschließen zu wollen. Arbeitslosengeld kann versagt werden, weil Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen. In der Regel erhalten Sie aber vor einer Zahlungseinstellung die Mitteilung, keine AUB’s für die alten Krankheit ausstellen zu lassen.
    Ein Beispiel dazu finden Sie auf elo-forum.org (Anhang öffnen).

Fragen Sie ggf. Ihren Arbeitsvermittler.

Nachfrage bei bisherigem Arbeitgeber

Möchten Sie keinen Kontakt aufnehmen oder nach Kontaktaufnahme die vom früheren Arbeitgeber angebotene Stelle nicht annahmen? Wir raten dringend zu einer Leistungsberatung durch der Agentur für Arbeit.
Diese kann (fachlich) nicht von Ihrem Arbeitsvermittler durchgeführt werden, sondern von einem Sachbearbeiter des Teams Arbeitslosengeld. Sie haben einen Anspruch auf diese Beratung (§ 14 SGB I Beratung – siehe weiter unten unter Fundstellen). Den Termin zur Leistungsberatung kann die Anmeldung der Agentur für Arbeit buchen.

Unsere Meinung zu verschiedenen Sachverhalten, die aber von Agenturen evtl. unterschiedlich ausgelegt werden kann:

  • Sie lehnen die Kontaktaufnahme ab
    Sie müssen mit Zahlungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung rechnen (§§ 60 und § 66 SGB I)
  • Sie nehmen Kontakt auf, der Arbeitgeber möchte sie weiterbeschäftigen
    Vermutlich wird es sich um eine andere Tätigkeit handeln. Es wäre also eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber erforderlich. Eine Änderungskündigung können Sie ablehnen, ohne dass eine Sperrzeit droht (§ 159 SGB III – siehe Fundstellen).
    oder
    Sie kündigen das noch bestehende Arbeitsverhältnis. Das Beschäftigungsverhältnis (Ausübung der Tätigkeit) ist ja bereits beendet.
    Eine Sperrzeit kann nur eintreten zum Ende der Beschäftigung. Ihr Alg ist aber vermutlich bereits bewilligt und wird gezahlt. Dann sollte keine Sperrzeit mehr möglich sein. Auch dürfte die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können, sodass auch noch ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt. Aber durch die Kündigung verlieren Sie evtl. Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Wichtig: Klären Sie diese Punkte in einer Leistungsberatung bevor Sie etwas unternehmen.

Widerspruch

Sie können gegen die Ablehnung der Nahtlosigkeit Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist aber nicht gegen das Gutachten möglich, sondern gegen den Bewilligungsbescheid/Ablehnungsbescheid zum Arbeitslosengeld. Dieser Bescheid ist die Folge des Gutachtens.

Rente

Sie stehen kurz vor der Aussteuerung und überlegen, wann Sie Erwerbsminderungsrente beantragen sollen?
Wird die Rente niederer ausfallen als das zu erwartende Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld, sollten Sie die Rentenbeantragung so weit wie möglich hinausschieben. Also erst beantragen, wenn die Agentur für Arbeit dazu auffordert. Ausschlaggebend für die Aufforderung ist die mediz. Begutachtung, die unmittelbar nach der Meldung bei der Agentur eingeleitet wird. Diese Meldung deshalb so weit wie möglich hinausschieben. Das kann aber bedeuten, dass die erste Alg-Zahlung zwar vollständig, aber evtl. leicht verspätet bei Ihnen eingeht.

Nahtlosigkeit wurde abgelehnt und Sie müssen sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen um Arbeitslosengeld zu erhalten?
Trotzdem können Sie parallel einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen bzw. einen laufenden Antrag weiterführen. Die Rentenversicherung prüft dann aus ihrer Sicht, ob Sie für den Arbeitsmarkt noch leistungsfähig sind. Der Agentur für Arbeit müssen Sie sich natürlich im erforderlichen Umfang weiter zur Verfügung stellen.

Eine Arbeitsmarktrente ist möglich, wenn Sie

  • nur noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden arbeiten können
    und
  • Ihnen aufgrund gesundheitlicher Probleme
  • im Zeitraum von 12 Monaten keine geeignete Arbeit angeboten werden kann.

Hier kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Bei der Arbeitsmarktrente handelt es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente.
Fragen dazu können Sie im Fachforum der Deutschen Rentenversicherung (Ihre-Vorsorge) stellen. Ein Anmeldung im Forum ist dazu nicht erforderlich.

Rente wird abgelehnt

Vorab: Nach 18 Monaten Krankengeldbezug werden Sie „ausgesteuert“. Als Nahtlosigkeitsfall gelten Sie aber nur, wenn das Agentur-Gutachten feststellt, dass Sie mehr als 6 Monate weniger als 3 Std./Tag leistungsfähig sind.

Rentenablehnung vor Alg-Bewilligung

Wurde Ihr Rentenantrag wegen fehlender Erwerbsminderung bereits vor der Bewilligung von Alg abgelehnt, wird grundsätzlich kein Nahtlosigkeits-Alg gezahlt. Es kommt nur normales Alg in Frage.

Rentenablehnung nach Bewilligung des Nahtlosigkeits-Alg

Nahtlosigkeit wurde festgestellt. Nahtlosigkeits-Alg wird gezahlt. Wird danach Rente wegen Erwerbsminderung doch abgelehnt, so kann die Arbeitsvermittlung nicht einfach verlangen, dass Sie zur Arbeitsaufnahme bereit sind. Vielmehr muss die Agentur für Arbeit eigene Feststellungen treffen (neues Gutachten). Sind Sie danach leistungsfähig, müssen Sie zur Aufnahme einer Arbeit bereit sein. Nur dann wird normales Alg, also kein Nahtlosigkeits-Alg, gezahlt.
Ablauf:

  1. Bewilligung von Nahtlosigkeits-Alg nach erfolgter Begutachtung.
  2. Rentenversicherung lehnt später den Rentenantrag ab.
  3. Agentur für Arbeit erstellt ein neues Gutachten mit dem Ergebnis der Leistungsfähigkeit.
  4. Sie müssen sich im Rahmen des neuen Gutachtens der Vermittlung zur Verfügung stellen.

Im Internet ist immer wieder zu lesen, dass das Nahtlosigkeits-Alg (ohne Arbeitsbereitschaft) auch im Renten-Widerspruchsverfahren weitergezahlt werden muss. Das ist so nicht richtig. Nur wenn und so lange die Agentur für Arbeit kein neues eigenes und eben anders lautendes Gutachten erstellt, ist sie an ihr eigenes früheres Gutachten gebunden. Und dieses besagte ja, dass Sie Nahtlosigkeitsfall sind. Wurde von Anfang an normales Alg bewilligt, ändert eine Rentenablehnung nichts.

Das Weiterführen des Rentenverfahrens ist hinsichtlich Alg nicht schädlich, solange Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Höhe Arbeitslosengeld

Unterschied

  • Berechnung aus bisherigem Einkommen
    Wenn Sie in den letzten zwei Jahren noch mindestens 150 Tage mit Bezug von Arbeitsentgelt nachweisen können, wird das Arbeitslosengeld aus diesem Einkommen errechnet.
  • Fiktive Bemessung (§ 152 SGB III)
    Wenn Sie in den letzten 2 Jahren keine 150 Tage mit Arbeitsentgelt nachweisen können, wird das Arbeitslosengeld anhand eines fiktiven Einkommens errechnet.

Höhe des fiktiven Einkommens

Die Höhe richtet sich nach Qualifikationsgruppen. Diese richten sich nie nach der erreichten beruflichen Qualifikation oder der früheren Tätigkeit. Sie richtet sich nach der Tätigkeit, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur erstrecken (siehe § 152 SGB III). Diese Tätigkeit wird im Gespräch zwischen Ihnen und dem Arbeitsvermittler festgelegt.

Achtung: Das Verfahren der fiktiven Bemessung unterscheidet sich danach, ob Nahtlosigkeit vorliegt oder nicht.

  • Nahtlosigkeit liegt vor
    Sie werden in die Qualifikationsgruppe Ihrer letzten Tätigkeit eingestuft. Das Bemessungsentgelt richtet sich nach dieser Einstufung. Es wird nicht das frühere Arbeitsentgelt herangezogen. Beispiel nach § 152 SGB III:
    Sie haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und könnten in diesem Beruf auch vermittelt werden (Qualifikationsstufe 1).
    Sie waren vor der Aussteuerung aber auf dem Niveau eines Facharbeiters/-angestellten tätig (Qualifikationsstufe 3).
    Das Arbeitslosengeld wird nach Qualifikationsstufe 3 ermittelt.
  • es liegt normale Arbeitslosigkeit vor
    Maßgebend ist die Tätigkeit, die Sie künftig noch ausüben können. Das kann eine niederere Qualifikationsgruppe sein, als bei Ihrer letzten Tätigkeit. Entsprechend kann das festgelegte Einkommen niederer ausfallen.
    WICHTIG: Maßgebend ist die Tätigkeit, die Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitsvermittler suchen. Sie können hier also Einfluss nehmen. Das bedeutet: Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit der Arbeitsvermittlung gut vor und nennen Sie sämtliche vorhandenen Fähigkeiten. Beispiel nach § 152 SGB III:
    Sie haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und könnten in diesem Beruf auch vermittelt werden (Qualifikationsstufe 1).
    Sie waren vor der Aussteuerung aber auf dem Niveau eines Facharbeiters/-angestellten tätig (Qualifikationsstufe 3).
    Das Arbeitslosengeld wird nach Qualifikationsstufe 1 ermittelt.

Eigenbemühungen

Liegen die Voraussetzungen für die Nahtlosigkeitsregelung vor, wird die Arbeitsvermittlung keine Eigenbemühungen fordern. Wurden Sie aber als arbeitsfähig / leistungsfähig eingestuft, müssen Sie sich wie jeder Arbeitslose um Arbeit bemühen, die natürlich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen muss.

Vorläufige Alg-Zahlung

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes soll nach internen Vorschriften der Agentur für Arbeit erst nach Vorliegen des Arztgutachtens erfolgen. Liegt dies aber nach 4 Wochen noch immer nicht vor, kann das Alg vorläufig bewilligt werden. Sprechen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit.


 


Fundstellen

§ 141 SGB III mit Fachlichen Weisungen (FW)

  • Arbeitslosmeldung außerhalb der Agentur für Arbeit
    Pkt. 141.1.1 (3) der FW
  • Arbeitslosmeldung durch Vertreter
    Pkt. 141.1.1 (2) der FW

§ 145 SGB III mit Fachliche Weisungen (FW)

  • Wann wird über Ihren Alg-Antrag entschieden?
    Pkt. 145.4.1 (3) der FW
  • Bis zu 6 Monate nicht leistungsfähig
    Pkt. 145.4.2 (4 +5) der FW
  • Meldung durch Vertreter / außerhalb der Dienststelle
    Pkt. 145.1.2 der FW
  • Über 6 Monate nicht leistungsfähig
    Pkt. 145.1.3 der FW
  • Rentablehnung vor Arbeitslosigkeit
    Pkt. 145.1.4 der FW
  • Rentenablehnung während Nahtlosigkeitsalg
    Pkt. 145.1.7 der FW
  • Aufforderung zur Beantragung mediz. Reha oder Rente
    Pkt. 145.2.1-3 der FW
  • Verfahren
    Pkt. 145.4 – 145.4.2 der FW
  • Vorläufige Bewilligung
    Pkt. 145.4.1 Abs. 3 der FW
  • Rückfrage bei Ihrem Arbeitgeber wegen Weiterbeschäftigung
    Pkt. 145.4.2 der FW
  • Unterschiedliche Begutachtung
    Anlage 2 Verwaltungsvereinbarung § 3
  • Unterlagen für die ärztliche Begutachtung
    Pkt. 145.4.1 der FW

§ 146 SGB III mit Fachlichen Weisungen (FW)

  • Bis zu 6 Monate nicht leistungsfähig – innerhalb von 3 Tagen nach Eröffnung des Gutachtens krank schreiben lassen.
    146.1.4 (5) der FW

§ 152 SGB III mit Fachlichen Weisungen (FW)

  • Fiktive Einstufung
    § 152 (2) SGB III und Pkt. 152.2.1 der FW

§ 159 SGB III mit Fachlichen Weisungen (FW)

  • Nichtannahme einer Änderungskündigung Pkt. 159.1.1.1 (4) der FW

§ 2 (3) Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien

  • Begriff Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitslosigkeit

§ 14 SGB I mit Fachlichen Weisungen (FW)

  • Beratungspflicht Pkt. 1.1 und 1.2 der FW

 

Grundlagen