Die Beurteilung der zumutbaren Arbeitsbedingungen eines Stellenangebots ist ein sehr schwieriges Feld.
Die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit eines Jobs lässt sich erst nach Prüfung vieler Einzelkriterien beurteilen.
Wir erklären den Fristrbeginn. Nicht mit jeder Arbeitslosigkeit beginnt eine neue Frist. Außerdem kann ein Frist unterbrochen werden.
Eine vorhandene Einstellungs- oder Wiedereinstellungszusage befreit Sie nicht davon, für die Zwischenzeit eine Beschäftigung zu suchen.
Auch befristete Beschäftigungen können zumutbar sein.
Pendeln ist nicht unbegrenzt zumutbar.
Sie können die angestrebte Arbeitszeit jederzeit ändern. Allerdings wird sich diese Änderung nicht in jedem Fall sofort positiv für Sie auswirken.
Sofern Ihnen eine Wieder-/Einstellungszusage vorliegt, bedeutet dies nicht nur warten auf den Beginn der Tätigkeit. Es bedeutet auch, dass Sie sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen müssen.