Weiterbildungsförderung: Keine Ablehnung wegen Geldmangel

Für die Förderung einer Weiterbildung / Umschulung müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  • Sie muss notwendig sein um Arbeitslosigkeit nicht eintreten zu lassen bzw. zu beenden (Ausnahme Nachholen einer Erstausbildung).
  • Sie als Teilnehmer müssen für die angestrebte Tätigkeit geeignet sein.
  • Für die Maßnahme muss eine Zulassung vorliegen.
  • Es darf keinen Hinderungsgrund geben, die Maßnahme erfolgreich abzuschließen (Beispiel für Hinderung: Mutterschutz beginnt während einer Weiterbildung).
  • usw.

Kein Grund für eine Ablehnung sind fehlende finanzielle Mittel auf Seiten der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Wird dieser Grund vorgebracht, sollten Sie umgehend einen schriftlichen Ablehnungsbescheid fordern (darauf haben Sie Anspruch) und Widerspruch einlegen.

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