Probleme hinsichtlich des Arbeitslosengeld-Anspruchs sind bei einem Erziehungsurlaub nach dem dritten Lebensjahr möglich.
Eine vorhandene Einstellungs- oder Wiedereinstellungszusage befreit Sie nicht davon, für die Zwischenzeit eine Beschäftigung zu suchen.
Sie können die angestrebte Arbeitszeit jederzeit ändern. Allerdings wird sich diese Änderung nicht in jedem Fall sofort positiv für Sie auswirken.