Auch nach der Arbeitsaufnahme kann Ihnen die Agentur für Arbeit beratend helfen.
Eine Einstellung bzw. ein Praktikum kann durch die Arbeitsvermittlung gefördert werden. Dies trifft auch für die selbst gesuchten Beschäftigung zu.
Überlassen Sie der Agentur für Arbeit möglichst keine Original-Dokumente.
Damit bei Arbeitsablehnungen eine Sperrzeit eintreten kann, muss der Stellenvorschlag mehrere Kriterien erfüllen.
Vor der Arbeitsaufnahme sind vorhandene Hemmnisse zu beseitigen.
Die Agentur für Arbeit kann in vielen Fällen entstandene Kosten erstatten, bietet dies aber oft nicht aktiv an.