Allgemein
Bei der Stellensuche können behinderte Menschen, wie jeder andere Bewerber auch, die Unterstützung staatlicher bzw. privater Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen.
Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zusätzlich auch die sogenannten „Integrationsfachdienste (IFD)“ einschalten und mit der Beratung und Arbeitsvermittlung beauftragen. Die Berater des IFD können dem einzelnen Bewerber aufgrund einer geringeren Betreuungszahl in der Regel mehr Zeit widmen. Besonders betroffene Schwerbehinderte sollten sich deshalb durchaus bei Ihrem Arbeitsvermittler erkundigen, ob die Einschaltung des IFD in Betracht kommt.
Bewerbung
Sie haben sich sicher schon die Frage gestellt, ob Behinderungen im Bewerbungsschreiben bzw. im Vorstellungsgesprächen genannt werden sollen. Eine ausführliche Antwort mit den möglichen Vor- und Nachteilen finden Sie bei „talentplus“ von REHADAT.
Wenn Sie Ihre Daten (anonym) in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlichen lassen, sollten Sie wissen, dass Arbeitgeber gezielt nach „schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen“ suchen können. Es ist also möglich, dass ein Personalverantwortlicher beim Vorstellungsgespräch über das Vorhandensein einer Behinderung zumindest dann informiert ist, wenn er mit Ihnen über die Jobbörse der Agentur für Arbeit in Kontakt getreten ist.
Bekannt sein dürfte Ihnen, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Hilfe für die Einstellung schwerbehinderter Menschen erhalten können. Wir sind zwar der Auffassung, dass diese Möglichkeit nur nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitsvermittler -sparsam- angeboten werden sollte. Doch obwohl der tatsächliche Umfang der Leistung letztendlich zwischen Arbeitgeber und der Arbeitsvermittlung ausgehandelt werden muss, ist es sicher von Vorteil, wenn Sie schon vor einem Bewerbungsgespräch über die grundsätzliche Möglichkeit und den möglichen Förderrahmen informiert sind. Sie sollten Ihren Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit deshalb dahingehend fragen. Hinweis: Die tatsächlich bewilligten Fördersätze dürften in der Regel unterhalb der in § 90 SGB III genannten Höchstgrenzen liegen.
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ geschaffen. Dabei handelt es sich um bundesweit rund 500 Beratungsstellen. Diese informieren u.a. über das Thema Teilhabe am Arbeitsleben. Die Beratungen sind kostenlos.
- § 90 SGB III EGZ für behinderte und schwerbehinderte Menschen
§ 22 SGB III REHA/SB Verhältnis zu anderen Leistungen
§ 2 SGB IX – Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Bundesagentur für Arbeit - Allg. Gleichbehandlungsgesetz
Juris - Arbeitshilfe REHA/SB
Bundesagentur für Arbeit
– nicht veröffentlicht –
anfordern
Integrationsämter – Integrationsfachdienste – Versorgungsämter
https://www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR, Köln
„Integrationsfachdienst“
https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst
Wikipedia
„Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“
http://www.teilhabeberatung.de/…/beratungsangebote-der-eutb
„Das Bewerbungsverfahren“
http://www.talentplus.de//neueinstellung/bewerbungsverfahren/index.html
REHADAT
„Behindertenbeauftragter der Bundesregierung“
http://www.behindertenbeauftragter.de/…/home_node.html
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Verzeichnis der Rehabilitationsträgern
http://www.rehadat-adressen.de/…/rehabilitationstraeger/index.html
REHADAT
„Elan-Rechner“
Für Arbeitgeber: Ermitteln Sie den Betrag, den Sie bei Erfüllung der Beschäftigungsquote einsparen.
https://www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Webportal für Menschen mit Behinderung
http://www.einfach-teilhaben.de
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
http://www.behindertenbeauftragte.de/…/SchlichtungsstelleBGG_node.html
Interner Revisionsbericht „Vermittlungsarbeit bei schwerbehinderten Menschen„
con.arbeitsagentur.de/…/Bericht-Vermittlungsarbeit_ba027970.pdf
Bundesagentur für Arbeit