Sie erhalten auch Vorschläge von arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlern der Agentur für Arbeit, mit denen Sie nie persönlichen Kontakt hatten. Diese vermitteln anhand der von Ihnen gespeicherten Daten.
Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur
arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittlung
arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittlung
Liste privater Arbeitsvermittler
Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur – wichtige Punkte
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Nicht alle Stellenangebote werden durch die Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit in der Jobbörse veröffentlicht.
An diese oft sehr guten Stellen gelangen Sie nur über den Kontakt mit Ihrem Arbeitsvermittler. -
Aufteilung in arbeitnehmerorientierten und arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittlung.
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Arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittlung
Diese Vermittler sind für die Beratung, Vermittlung und Förderung von Arbeitsuchenden / Arbeitslosen verantwortlich. Also für Sie. Sie führen die Bewerberdatei. -
Arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittlung
(auch Arbeitgeberservice/AGS genannt)
Diese Arbeitsvermittler nehmen Stellenangebote entgegen und betreuen diese. Sie führen die Stellendatei. Bei Vorschlägen greifen Sie auf die gespeicherten Bewerberdaten zurück und verschicken Vorschläge. Diese Vermittler kennen die Bewerber also in der Regel nicht persönlich. Sie wählen nur anhand der gespeicherten Informationen aus. Sofern es notwendig ist, kontaktieren sie auch Bewerber telefonisch, um deren Eignung für ein spezielles Stellenangebot abzuklären. - Die Zusammenarbeit zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung müssen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter in einem lokalen Schnittstellenpapier festlegen (Weisung 201703010 vom 20.03.2017 Punkt 3 – Einzelaufträge)
Arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittler
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Ihr Arbeitsvermittler betreut meist (weit) über 200 Bewerber.
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Sonderform der arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung:
INGA= „Interne ganzheitliche Integrationsberatung“.
Diese Arbeitsvermittler betreuen in der Regel nicht mehr als 65 Bewerber. Die Bewerber werden danach ausgewählt, dass Sie mehr Unterstützungsbedarf benötigen. -
Arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittler können nicht jeden Tag für jeden Bewerber nach passenden Stellen suchen und vorschlagen. Vermittlungsvorschläge erhalten Bewerber in der Regel während eines Kontakts. Wünschen Sie von ihrem Arbeitsvermittler öfter Vorschläge, sollten Sie regelmäßigen Kontakt zu ihm halten.
Vorschläge zwischen den Kontakten werden i.d.R. durch die arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittlung verschickt. Dies geschieht dann, wenn neue Stellen eingehen bzw. bereits gemeldete Stellenangebote gepflegt werden. Es gibt aber oft zu viele geeignete Bewerber, sodass nicht alle geeigneten Bewerber vorgeschlagen werden können. -
Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit können Stellen nur vorschlagen, wenn Bewerber ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Ziele benannt haben und diese erfasst wurden. Wünschen Sie Vermittlungsvorschläge, sollten Ihre Daten vollständig sein.
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Der arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur entscheidet auch über die Förderung von Bewerbern: Weiterbildung, Existenzgründung, Bewerbungskosten, Kosten der Arbeitsaufnahme (Umzugskosten, PKW-Förderung usw.), Alg-Weiterzahlung bei Stellensuche im Ausland usw.
- Fragen Sie Ihren Vermittler zu möglichen Unterstützungsleistungen. Es besteht eine Beratungspflicht (Fundstellen).
- zu unserem Artikel „Beratungsgespräch beim Arbeitsvermittler„.
Arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittler
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Hält den Kontakt zu Arbeitgebern telefonisch, schriftlich, persönlich.
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Der arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur nimmt Stellenangeboten entgegen und veröffentlicht diese, wenn es gewünscht ist, in der Jobbörse.
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Wichtig: Auf sehr gute Stellen könnte sich eine große Zahl von Arbeitsuchenden bewerben. Dies wünscht nicht jeder Arbeitgeber. Deshalb werden solche Stellen glgt. nicht in der Jobbörse veröffentlicht. Nur die Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit haben dann darauf Zugriff und können Bewerber anhand der gespeicherten Daten vorschlagen.
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Arbeitgeberorientierte Vermittler prüfen Stellenangebote (Mindestlohn, Verstoß gegen die guten Sitten usw.)
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Betreuung der Stellenangebote
Schlagen Bewerber vor. Stellen bei genügend Vorschlägen das Stellenangebot ruhend. Melden die Stelle bei Besetzung ab. -
Beraten und fördern Arbeitgeber
Beispiele: Schlagen bei fehlenden Bewerbern Alternativen vor; bewilligen Eingliederungszuschuss für noch nicht ganz passende Bewerber; Fördern die Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmer usw.
Bewerberbörse / Jobbörse
Nicht nur Stellenangebote werden veröffentlicht, sondern auch Bewerber (sofern dies von Bewerbern nicht ausgeschlossen wird).
Arbeitgeber durchsuchen die Jobbörse nach geeigneten Bewerbern. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsvermittler die richtigen Daten in diese Jobbörse stellt. Kontrollieren Sie dies.
Durchsuchen Sie selbst die Bewerberbörse nach Ihrer Konkurrenz („Finden Sie passende Bewerber“). Verfügen diese über Fähigkeiten, die sie nicht besitzen? Ist eine Weiterbildung angezeigt?
Stellenvorschläge
Vorschläge erhalten Sie mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung. Ohne Rechtsfolgenbelehrung kann bedeuten, dass die Tätigkeit
§ 159 SGB III mit Fachlichen Weisungen (FW)
- Rechtsfolgenbelehrungen: Text in Anlage 1
§ 14 SGB I mit Fachlichen Weisungen (FW)
- Beratungspflicht zu allen Gestaltungsmöglichkeiten
Pkt. 1.2 der FW zu § 14 SGB I
„Das Integrationskonzept“ – Anlage zur Weisung 201703010
- Handlungsstrategien *)
Anlage Integrationskonzept
– Seite 4: „Dritte Phase …“
– Seite 11: „Überblick …“
*) Handlungsstrategien sind Strategien zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen