Private Arbeitsvermittlung: Voraussetzungen - Vergütung - Risiken

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Liste privater Arbeitsvermittler
(separater Artikel auf unserer Seite)

Arbeitsvermittlung : Personalvermittlung

Anforderungen an einen Arbeitsvermittler

Zertifizierung

Situation der priv. Arbeitsvermittlung

Arbeitsgebiete für Arbeitsvermittler

Arbeitsvermittler beauftragen

Vergütung

Arbeitsvermittlungung – Personalvermittlung

Ein privater Arbeitsvermittler vermittelt Arbeit. Ausgangspunkt ist Ihr Wunsch nach einer passenden Arbeitsstelle. Von diesem Wunsch ausgehend sucht er für Sie eine Beschäftigung. Sie stehen im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.

Ein Personalvermittler vermittelt Personal. Hier ist die Stellenbeschreibung eines Unternehmens Grundlage für seine Tätigkeit. Aufgrund dieser Beschreibung sucht er durch Schaltung von Stellenanzeigen in Jobbörsen, Tageszeitungen usw. nach passendem Personal. Deshalb steht der Arbeitgeber im Mittelpunkt.

Eine ähnliche Trennung gibt es auch bei Agentur für Arbeit und Jobcenter. Für Ihren Arbeitsvermittler bzw. Ihre Integrationsfachkraft stehen Sie im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Dahingegen steht für den „Arbeitgeberservice“ von Agentur und Jobcenter das Stellenangebot bzw. der Arbeitgeber im Mittelpunkt. Da beide Abteilungen der gleichen Einrichtung (Agentur oder Jobcenter) angehören, besteht hier aber ein ständiger Austausch.

Anforderungen an einen Arbeitsvermittler

Bei der Vermittlung in Arbeit handelt es sich um eine qualitativ hochwertigen Tätigkeit. Das Überleben am Markt hängt wie für den Arbeitsvermittler von vielen Faktoren ab. Er steht in Konkurrenz zu anderen Personaldienstleistern und zu frei zugänglichen Job- und Bewerberbörsen. Voraussetzungen für seinen Erfolg:

  • Gute Kontakte zu Arbeitgebern
    Vertrauen muss aufgebaut werden. Beziehungen sind wichtig.
  • Gute fachliche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufen
    Kenntnisse der verschiedenen Tätigkeiten und Fachrichtungen sind erforderlich. Alternativen für die Stellenbesetzung sollten erkannt werden. Es gilt, für Arbeitgeber ein kompetenter Partner zu sein.
  • Gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes
    Einschätzung, welche Berufe gefragt, welche Bewerber vermitteltbar sind.
  • Menschenkenntnis ist gefordert
    Sie müssen die Aussagen von Bewerbern bewerten.
  • Aufgeschlossen und kontaktfreudig
    Sie müssen auf Menschen zugehen und diese von sich überzeugen können.
  • Gesprächsführung
    Nicht nur die vordergründigen Argumente, sondern auch (zunächst) unausgesprochenen Anliegen spielen bei Stellensuche und -besetzung eine Rolle. Es ist deshalb wichtig, diese zu ergründen.
  • Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen

Es hilft nicht, wenn er sehr gute Bewerber in seiner Datei führt, deren Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt ist. Nicht vermittelbare Bewerber binden seine Arbeitskraft, die im schlimmsten Fall nicht vergütet wird. Er muss abwägen können zwischen den Problemen, die ein Bewerber mitbringt, und den Fähigkeiten die auf dem Arbeitsmarkt gesucht sind.

Situation

Der Arbeitsvermittler in Reinkultur ist nach unserer Recherche nur selten anzutreffen. Meist handelt es sich um einen Personaldienstleister, der (zusätzlich) als Personalvermittler, Personalberater oder in der Zeitarbeitsbranche tätig ist. Dies legen auch aktuelle Zahlen nahe, ergibt sich aber auch daraus, dass ein Arbeitsvermittler über umfassende Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt verfügen muss. Diese Kenntnisse kann er dann dazu nutzen, um Arbeitgebern seine Dienste in angrenzenden Bereichen anzubieten.

Die Förderung mittels Vermittlungsgutscheine wurde im Jahr 2002 eingeführt. Im Jahr 2010 veröffentlichte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) einen 8-seitigen Kurzbericht mit der Überschrift „Oft ausgegeben und selten eingelöst„. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2019 münden nur ca. 15 Prozent der ausgegebenen Vermittlungsgutscheine in eine erfolgreiche Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Noch drastischer wird die Wirkung des Vermittlungsgutscheins in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit dargestellt (Tab. 6 der veröffentlichten Excel-Tabelle „2019-Deutschland“).
Es liegen auch Auswertungen „Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate)“ nach Bundesländern vor. Siehe Tab SGB III oder SGB II / Zeile 17 der Excel-Tabelle. 

Für das Jahr 2019 wird folgende Anzahl an eingelösten VGS ausgewiesen:

  • SGB III     5.432
  • SGB II      6.102
  • insges.   11.534

Es stellt sich die Frage, wieviele eingelöste Vermittlungsgutscheine ein Arbeitsvermittler benötigt um Lebensunterhalt und laufende Kosten (Miete, PKW, Versicherungen usw.) zu decken? Nach unserer Meinung sollten es mindestens 2,5 Vermittlungen/Monat sein.

Schlussfolgerung:

  • VGS 2019 bundesweit SGB II/III                       11.534
  • Notwendige VGS je Arbeitsvermittler/Jahr
    für die Existenzsicherung                                        30
  • Theoretische Zahl an reinen Arbeisvermittlern
    bei 30 VGS je Vermittler:
    • bundesweit       385
    • je Bundesland      24

Die Zahlen 385 und 24 können nur theoretisch sein, da die überwiegende Zahl an Personaldienstleistern nicht ausschließlich von der VGS-Vergütung lebt. Und sie erscheinen noch theoretischer, wenn man die vorläufigen Jahreswerte erfolgreich eingelöster Vermittlungsgutscheine für 2020 vergleicht (zwei Beispiele):

  • NRW    (ca. 1.500 VGS)
  • Bayern (ca.    100 VGS)

Wohl aufgrund dieser Zahlen sind Personaldienstleister, die nur Arbeitsvermittlung betreiben, eher selten. Meist sind Arbeitsvermittler auch als Personalvermittler im Auftrag von Arbeitgebern oder als Personalberater bzw. in der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Einnahmen aus den Vermittlungsgutscheinen stellen aus diesem Grund oft nur ein zusätzliches Einkommen dar.

Probleme

  • Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung genügt nicht. Der Bewerber muss die Stelle auch antreten und mindestens sechs Wochen, für die volle Vergütung sechs Monate, durchhalten.
  • Die erste Rate von 1.000 EUR kann erst nach sechs Wochen, die restliche Vergütung nach einer Beschäfigungsdauer von sechs Monate beantragt werden. Diese Zeit muss überbrückt werden.
  • Während der private Arbeitsvermittler für den Bewerber tätig ist, ist auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und auch der Bewerber selbst weiter auf Stellensuche. Findet er über diese Aktivitäten eine Stelle, erhält der private Arbeitsvermittler keine Vergütung.
  • Private Arbeitsvermittler veröffentlichen Ihre Stellen, um weitere Bewerber zu finden, in Jobbörsen.  Dazu zählt auch die verbreitetste Jobbörse der Agentur für Arbeit. Im Suchergebnis erscheinen die Stellen der Privaten Arbeitsvermittler aber zunächst nicht. Erst wenn nach Einblendung des Suchergebnisses ein zusätzlicher Klick auf den Button „Private Arbeitsvermittlung einblenden“ erfolgt, sind diese Stellen sichtbar. Der entsprechende Button wird von Bewerbern aber gern übersehen.
  • Eine Zertifizierung ist notwendig. Hohe Zertifizierungskosten rechnen sich aber nur bei einer größeren Zahl von Vermittlungen.

Zertifizierung für private Arbeitsvermittlung

Um im Rahmen des Vermittlungsgutscheins vergütet zu werden, muss eine Zertifizierung vorliegen. Die Zertifizierung wird erteilt für eine „Maßnahme bei einem Träger der Privaten Arbeitsvermittlung„.  Dazu gehören nicht nur die eigentliche Zertifizierung, sondern auch laufende Qualitätskontrollen, die für die Laufzeit der Zertifizierung anfallen. Eine Zertifizierung gilt für eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Die Kosten der Zertifizierung betragen mehrere tausend EUR. 

Arbeitsgebiete für Arbeitsvermittler

Die Tätigkeit als Arbeitsvermittlers kann selbstständig oder bei verschiedenartigen Arbeitgebern ausgeübt werden. Es gibt zwar eine Ausbildung zum Arbeitsvermittler , übliche ist aber eher ein Quereinstieg in den Beruf. Quereinsteiger sind deshalb willkommen, da Sie über Kenntnisse unterschiedlicher Berufe bzw. Branchen verfügen. Selbst die Agentur für Arbeit stellt auch Bewerber mit wenigen Jahren Berufserfahrung ein und schult diese für die Aufgabe. Klären Sie aber vor der Einstellung, insbesondere bei Agentur für Arbeit und Jobcenter, ob eine evtl. befristete Anstellung verlängert werden kann. So können Sie vermeiden, auf eine berufliche Sackgasse zuzusteuern. Stellenangebote für Arbeitsvermittler finden Sie unter anderem in der Jobbörse der Agentur für Arbeit.

  • Arbeitsvermittlung durch Bildungsträger
    Maßnahmen von Agentur für Arbeit und Jobcenter sind oft gekoppelt mit der Integration in Arbeit. Arbeitsvermittler finden hier ein Tätigkeitsfeld als Angestelle der Bildungsträger.
  • Arbeitsvermittler in Behinderteneinrichtungen
    Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bilden auch aus. In der Regel versuchen diese Einrichtungen auch selbst die behinderten Menschen in Arbeit zu vermitteln und beschäftigen dafür Arbeitsvermittler.
  • Integrationsfachdienste
    Sie werden im Rahmen der Teilhabe mit der Arbeitsvermittlung von behinderten und schwerbehinderten Menschen beauftragt und benötigen dafür Arbeitsvermittler. Die Auftraggeber sind Integrationsämter, Träger der beruflichen Rehabilitation, Jobcenter und Agentur für Arbeit. Die Tätigkeit wird den Integrationsfachdiensten durch die Auftraggeber vergütet.
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter
    Ausbildung oder Quereinstieg möglich. Voraussetzung für Quereinstieg in der Regel Hochschulreife und Berufserfahrung.

Privaten Arbeitsvermittler beauftragen

  • Überlegung: Was kann ich – was suche ich
    Gefragt sind die gleichen Angaben und Überlegungen, die in Ihr Bewerberprofil bei der Agentur für Arbeit eingeflossen sind. Dieses können Sie sich aushändigen lassen oder selbst ausdrucken, wenn Sie einen Account bei der Agentur für Arbeit eingerichtet haben. Bedenken Sie, dass Sie sich beim privaten Arbeitsvermittler um die Aufnahme in seine Vermittlungsdatei bewerben. Sein Eindruck über Sie und sein Einschätzung zu Ihrer Vermittelbarkeit entscheidet. Er muss nicht für Sie tätig werden!
  • Arbeitsvermittler finden
    Vorab: Die Zahl der Arbeitsvermittler ist geringer als Sie denken. Deshalb ist es auch nicht einfach, einen entsprechenden Personaldienstleister in Ihrer Umgebung zu finden. Eine Liste privater Arbeitsvermittler finden Sie bei uns.
    Wichtig:
    • Ist Ihr Arbeitsvermittler auf bestimmte Berufe oder Branchen spezialisiert? Falls ja, gehört die von Ihnen gesuchte Tätigkeit dazu?
    • Erhalten Sie ein persönliches Gespräch, oder ist nur die Übersendung schriftlicher Unterlagen per Post erwünscht. Im zweiten Fall werden Sie evtl. nur in die Datei für den Fall aufgenommen, dass irgendwann eine geeignete Stelle eingeht.
    • Ist nur beabsichtigt, Ihr gesucht in ein Jobportal einzustellen? Hier ist zu überlegen ob Ihre Daten in der Jobbörse für Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine größere Reichweite erzielen.
  • Nicht jeder VGS wird angenommen
    Mit der Vermittlungsvergütung bestreitet der Arbeitsvermittler seine Kosten und seinen Lebensunterhalt. Das bedeutet, dass er sich auf die Vermittlung möglichst erfolgversprechender Bewerber bzw. Berufe konzentrieren kann/muss. Das kann für Sie bedeuten, dass Sie als sehr gute Fachkraft deshalb keinen Arbeitsvermittler finden, weil Ihr Beruf (z. Zt.) nicht gesucht wird.
  • Vermittlungsvertrag abschließen (§ 296 SGB III)
    Eine Vergütung erhält der Arbeitsvermittler nur von der Agentur für Arbeit, wenn er zu Beginn seiner Tätigkeit mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag abschließt. Der Arbeitsvermittler darf keinen Vorschuss für seine Tätigkeit verlangen. Die Höhe der Vergütung ist begrenzt. Wird eine höhere Vergütung vereinbart, ist der Vertrag unwirksam. Von dieser Begrenzung gibt es für bestimmte Berufe Ausnahmen (§ 301 SGB III / Berufsgruppen). Eine Vergütung durch die Agentur für Arbeit erfolgt nur, wenn die Vermittlung und Arbeitsaufnahme während der Geltungsdauer des Vermittlungsguscheins erfolgt. Liegt eine regionale Begrenzung vor, erfolgt die Vergütung nur, wenn diese eingehalten ist.
  • Vermittlungsgutschein hinterlegen
    Ihrem privaten Arbeitsvermittler müssen Sie nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheins aushändigen. Mit dem Original können Sie sich auf die Suche nach einem weiteren Arbeitsvermittler machen. Letztendlich können Sie ja nur durch einen Arbeitsvermittler vermitteln werden. Dieser erhält dann den Original-Gutschein für die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.

Vergütung mit Vermittlungsgutschein

Für

  • arbeitslose Menschen
  • mit Anspruch auf Arbeitslosengeld und
  • mit mindestens 6-wöchiger Arbeitslosigkeit

besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins. Grundsätzlich besteht aber schon ab der Meldung bei der Agentur für Arbeit die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten. Die o.g. Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein. Notwendig sind dafür aber sehr gute Gründe, da die Ausstellung des Gutscheins im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt. Sie müssen darlegen können, dass die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers die Vermittlungschancen deutlich verbessert. Dies könnte bei speziellen Berufen der Fall sein. Sehen Sie dazu unseren Beitrag „Vermittlungsgutschein beantragen – Anspruch auch ohne Leistungsbezug“ und die „Fachliche Weisungen zu § 45 SGB III“ ab Punkt 45.01 der Agentur für Arbeit.

Die Vergütung beträgt im Regelfall 2.000 EUR und kann sich in schwierigen Fällen (Lanzeitarbeitslosigkeit, behinderte Menschen) bis zu 2.500 EUR steigern. Der Betrag wird bei Ausstellung des Gutscheins von der Agentur für Arbeit festgelegt.

AUSBLICK: Von der FDP wurde im März 2021 beantragt, die Vermittlungsvergütung der Kostenentwicklung anzupassen. Dieser Antrag wurde mit Drucksache19/27990 abgelehnt.


Grundlagen

§ 296 SGB III – Vermittlungsvertrag
Bundesamt für Justiz

§ 297 SGB III – Unwirksamkeit
Bundesamt für Justiz

§ 45 SGB III – Vermittlungsgutschein
Bundesagentur für Arbeit