Minijobzentrale
Verschiedene Studien haben ergeben, dass Minijobber ihre Rechte als Arbeitnehmer oft nicht kennen bzw. diese nicht einfordern.
Dabei können interessierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der Homepage der Minijob-Zentrale in der Rubrik Arbeitsrecht wichtige Informationen abrufen. Darüber hinaus werden individuelle Fragen jederzeit telefonisch, per Mail oder per Fax geklärt werden. Ein Newsletter informiert über neue Regelungen.
Studie
2017
Die Studie „Arbeitsbedingungen in Minijobs“ des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen zeigt, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Kontrolle
Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll kontrolliert. Dort konkret von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Jedermann kann sich an diese Einrichtung wenden und Verstöße melden.
„Arbeitsrecht“
https://www.minijob-zentrale.de/…/04_arbeitsrecht/node.html
Minijob-Zentrale, Bochum
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
http://www.zoll.de/…/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html
Generalzolldirektion, Bonn
Dienststellensuche der FKS
http://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/…/dienststellensuche_node.html
Generalzolldirektion, Bonn
Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“
http://www.landderfairenarbeit.nrw.de
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH, Bottrop
Studie „Arbeitsbedingungen in Minijobs“
http://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4902.pdf
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Düsseldorf
RWI, Essen