Die Suche nach einer neuen Tätigkeit hat jetzt in der Regel Vorrang. Sofern auch die Beantragung von Arbeitslosengeld in Betracht kommt, gibt es einige Dinge zu beachten:
- persönliche Arbeitsuchendmeldung
– innerhalb von 3 Arbeitstagen nach erfolgter Kündigung
– bei laufender Befristung: spätestens 3 Monate vor Ende des Vertrages
– zuständige Agentur: jede Agentur für Arbeit in Deutschland - persönliche Arbeitslosmeldung
-spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, aber auch bis zu 3 Monate vorher
– Meldung nur bei der zuständigen Agentur für Arbeit / Arbeitsvermittlung.
-Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht erst ab der persönlichen Vorsprache. - Arbeitslosengeld beantragen.
-Telefonisch, online oder persönlich.
-Die Zahlung von Arbeitslosengeld erfolgt aber erst ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung. - Bewerbungen starten
-Bewerbungsunterlagen vervollständigen; Musterbewerbung verfassen; erste Bewerbungen verschicken.
Nachweise sammeln und beim Arbeitsvermittler vorlegen. Das zeigt Eigeninitiative und beugt „Bewerbungsseminaren“ vor.
Auf arbeitsrechtliche Aspekte wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Entsprechende Informationen können auf anderen Internetseiten und Foren, aber auch bei Gewerkschaft und Anwälten eingeholt werden.
Grundlagen
- § 38 Abs. 1 SGB III
Bundesamt für Justiz - § 141 SGB III mit FW – Persönliche Arbeitslosmeldung
Bundesagentur für Arbeit
Begriffe
FW
Fachliche Weisungen
Links
„Formulare Arbeitslosengeld“
Bundesagentur für Arbeit