Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, wird das Arbeitslosengeld (Alg) durch die Agentur für Arbeit nur für 6 Wochen weitergezahlt. Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Krankenhaus ausgestellt, geht die Agentur für Arbeit von einer möglicherweise längeren Krankheitszeit aus. Deshalb wird beim Arbeitslosengeld ein Enddatum auf 6 Wochen und einem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gesetzt. Üblicherweise sollten Sie von der Agentur darüber informiert werden. Wenn Sie bei kürzerer Arbeitsunfähigkeit keine Rückmeldung an die Agentur für Arbeit geben, erfolgt ein Stopp der Alg-Zahlung nach 6 Wochen.
Deshalb ist es wichtig, Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Fundstellen
- Zahlungseinstellung nach 6 Wochen
Fachliche Weisungen Pkt. 146.3.1 (8) zu § 146 SGB III