Handlungsstrategien in der Arbeitsvermittlung

Allgemein

Am Beginn der staatlichen Arbeitsvermittlung steht die Beurteilung Ihrer Vermittlungschancen. Die Schritte dazu sind

  1. Ermittlung der Vermittlungshemmnisse
    Ihr Arbeitsvermittler erkennt dadurch wo Handlungsbedarf besteht.
    Dazu werden Ihnen Fragen gestellt. Wichtig für Sie: Was wollen Sie preisgeben? Was führt Sie an Ihr Ziel?
  2. Vermittlungshemmnisse sollen beseitigt werden
    Ihr Arbeitsvermittler legt dazu eine Handlungsstrategie fest.

Beispiel:

  1. Handlungsbedarf: veraltete berufliche Kenntnisse
  2. Handlungsstrategie „Berufliche Qualifizierung (Weiterbildung)“

Handlungsstrategie bedeutet nicht immer, dass die Agentur für Arbeit Ihnen ein (Maßnahme-)Angebot unterbreite. Der Begriff kann auch bedeuten, dass Sie sich zunächst um eine neue Wohnung bemühen sollen, wenn Ihnen die bisherige Wohnung gekündigt wurde. 

Bei der Suche nach Handlungsbedarfen und Handlungsstrategien richtet sich Ihr Arbeitsvermitler nach dem Integrationskonzept der Agentur für Arbeit:

Auswirkungen

Beispiel:
Bei Ihnen liegen keine Hemmnisse vor, die von der Arbeitsvermittlung beachtet werden müssten? DAnn ist ein direkter Einstieg in Arbeit möglich.
Sollte von Ihnen eine Weiterbildung angestrebt werden, wird diese kaum gefördert werden. Sie ist einfach nicht notwendig für die Arbeitsaufnahme.


Grundlagen
  • „Das arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (SGB II und SGB III)“
    Weisung 201703010 Anlage 1 (bitte im Adobe Acrobat öffnen)
    Bundesagentur für Arbeit