Weisungen - Fachliche Weisungen

Weisungen

Mit „Weisungen“ wird von der Agentur für Arbeit ein Kommunikationsmittel bezeichnet, das Mitarbeiter auf anstehende Änderungen hinweist. Leider wird zwar auf anstehende oder durchgeführte Änderungen u.a. von Arbeitsmittel, Leitfäden usw. hingewiesen. Diese können teilweise bis zu 100 Seiten und mehr beinhalten, werden aber meist nicht veröffentlicht. Sie können im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes über das Portal fragdenstaat.de angefordert werden. Beim Kommunikationsformat „Weisungen“ handelt es sich somit nur um einen Bruchteil der geltenden Vorschriften. Monatlich werden zwischen ca. 3-20 Weisungen veröffentlicht.

Fachliche Weisungen (FW) zum SGB III

FW konkretisieren den Gesetzestext. Sie dienen den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit als Leitfaden bei der täglichen Arbeit.

Insbesondere die FW zum Arbeitslosengeld sind meist wie folgt gegliedert:

  1. Aktualisierungen vergangener Jahre mit Erläuterungen
  2. Gesetzestext(e) und ggf. erlassene Anordnungen, Verordnungen
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Text der Fachlichen Weisungen