Bildungsgutschein beantragen: Verfahren - Voraussetzungen

Voraussetzungen

Bildungsgutschein: Muss ich arbeitslos sein

Vor der Beantragung

Überlegungen konkretisieren

Vorrang der Vermittlung

Rechtsanspruch auf Umschulung

Wegen Umschulung kündigen

Bildungsgutschein beantragen

Betrieblich / überbetrieblich

Zweiten Bildungsgutschein beantragen

Ausstellung Bildungsgutschein

Ablehnung – Widerspruch

Inhalt des Bildungsgutscheins

Umfang der Förderung

Weiteres Verfahren

Abbruch – Rückforderung?

Den Bildungsgutschein beantragen Sie für eine berufliche Weiterbildung mündlich im Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. Es gibt kein Formular für die Beantragung.

Drei wichtige Punkte:

  • Sie wollen einen Bildungsgutschein beantragen? Dann schnell!
    Warum sollte die Agentur für Arbeit erst kurz vor Ende des Arbeitslosengeldbezugs eine Weiterbildung fördern und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes damit verlängern?

  • Agieren und nicht reagieren!
    Ihre Entscheidung über die Beantragung eines Bildungsgutscheins sollte bereits vor der ersten Beratung in der Arbeitsvermittlung fallen. Denn wenn Ihr Arbeitsvermittler Ihnen ein Weiterbildungsziel vorschlägt, kann es für eigene Überlegungen zu spät sein.

  • Begriffe: Umschulung – Weiterbildung

    Von Umschulung wird landläufig besprochen, wenn Sie als Erwachsener einen neuen Beruf erlernen oder eine Erstausbildung nachholen. Die übliche (ungekürzte) Ausbildungszeit muss mindestens zwei Jahre betragen. Diese Ausbildungsdauer ist erwachsenengerecht um ein Drittel zu kürzen.
    Seit 01.07.2023: Von der Kürzung kann künftig abgewichen werden, wenn aufgrund der Eignung des Bewerbers oder der persönlichen Verhältnisse eine erfolgreiche Teilnahme nur bei der normalen Ausbildungsdauer gewährleistet werden kann. Dazu erfolgt ggf. ein Gespräch mit dem Psychologen der Agentur für Arbeit.
    Von Weiterbildung wird gesprochen, wenn Sie zusätzliche Qualifikationen erwerben. Beispiel: Schweißerlehrgang, CNC-Lehrgang, Buchhaltungskurs usw.

Wichtig, wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen wollen: Es besteht

Voraussetzungen für die Förderung

Notwendigkeit

Eine Weiterbildung muss notwendig sein, um

  • drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern -oder-
  • bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden -oder-
  • einen Berufsabschluss nachzuholen -oder-
  • Kenntnisse an die künftigen Entwicklungen anzupassen

Für das Nachholen eines Berufsabschlusses besteht ein Rechtsanspruch. Wenn Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, muss eine Bildungsgutschein ausgestellt werden. Eine Notwendigkeit muss insofern nicht begründet werden.

Drei Jahre berufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die Ausstellung eines Bildungsgutschein sind drei Jahre berufliche Tätigkeit. Diese Frist kann aber verkürzt werden, wenn

  • persönliche Gründe die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung erschweren
    oder
  • eine Ausbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

Der Begriff berufliche Tätigkeit ist weit gefasst. Dazu zählt bspw. die Tätigkeit im eigenen Haushalt mit mindestens 2 Personen.

Bildungsgutschein: Muss ich arbeitslos sein?

Nein, Sie müssen von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Der Eintritt in eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme ist bereits am ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder auch schon während der Laufzeit einer Kündigung möglich. Einen Bildungsgutschein beantragen können Sie also bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit.

Selbst der Eintritt während des noch laufenden Arbeitsvertrages ist dann möglich, wenn die Kündigung erfolgt ist und Sie von der Arbeitsleistung unwiderruflicher freigestellt sind. Natürlich erhalten Sie „Arbeitslosengeld bei Weiterbildung“ erst nachdem die Lohnzahlung beendet ist.

Vor der Beantragung

Sind Ihre Vorstellungen noch unkonkret, können Sie sich Hilfe beim Erkundungstool NewPlan der Agentur für Arbeit holen. Denn wenn Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler reden, sollten Sie wissen, welche Kenntnisse Sie wofür benötigen (Weiterbildung) bzw. welche Aufgaben der neue Beruf beinhaltet (Umschulung).

Grundsätzliche Überlegungen

  • Ist eine Weiterbildung notwendig/sinnvoll um im Berufsleben zu bestehen?
  • Müssen meine Kenntnisse auf den aktuellen Stand oder an kommende Anforderungen angepasst werden? Was ist der aktuelle Stand? Welches sind die kommenden Anforderungen?
  • Wie lange kann ich eine Maßnahme finanziell durchstehen?
  • Genügt eine kurze Qualifizierung oder ist eine Umschulung notwendig?
    Besonderheit Umschulung: Es muss nicht immer eine Ausbildung an einem Stück sein. Möglich sind auch sogenannte „Teilqualifizierungen“ (siehe unter Links).
  • Ist für mich eine weite Anfahrt oder ein Umzug zur Qualifizierung akzeptabel?
  • Will ich Freizeit opfern um Unterrichtsstoff zu vertiefen?
  • Muss ich auf meine Familie/mein Umfeld Rücksicht nehmen?

Argumente sammeln

  • Welche Tätigkeit wird von mir angestrebt?
  • Welche Kenntnisse fehlen mir für eine Arbeitsaufnahme?
  • Blicken Sie in die Jobbörse „Bewerberbörse„:
    Hier finden Sie Mitbewerber bei der Stellensuche. Was bieten diese an zusätzlichen Kenntnissen? Was fehlt Ihnen?
  • Bewerben, bewerben, bewerben!
    Absagen frustrieren, können aber die Notwendigkeit eines Bildungsgutscheins für eine Weiterbildung gegenüber Ihrem Arbeitsvermittler untermauern.
  • Stellenanzeigen sammeln. So können Sie Ihre Kenntnisse den Anforderungen am Arbeitsmarkt gegenüberstellen.
  • Mögliche weitere Informationsquellen für erforderliche Kenntnisse sind
    • „Berufenet“ der Agentur für Arbeit
    • „BerufeTV“ der Agentur für Arbeit
    • „Karrierevideos“ des Arbeitsmarktservices Österreich

Fragen Sie sich selbst

  • Bin ich für den angestrebten Beruf körperlich/geistig geeignet? Ein Kranfahrer darf nicht an Höhenangst leiden.
  • Kann ich die Weiterbildung erfolgreich abschließen/durchstehen (Motivation, Finanzen)?
  • Stehen wichtige Bekannte / Familienmitglieder hinter mir?
  • Wie verbessern sich meine Beschäftigungschancen durch die neune Kenntnisse / den neuen Beruf?

Überlegungen konkretisieren

  • Betriebliche Ausbildung
    Ihr Arbeitsvermittler vermittelt keine Ausbildungsstellen. Sie müssen selbst suchen. Vorteile einer betrieblichen Ausbildung: Sie können nach der Weiterbildung dort evtl. weiterarbeiten. Sie lernen die Abläufe am Arbeitsplatz umfassend kennen. Fundstellen:
    -Jobbörse der Agentur für Arbeit. Nach „Stellenart Ausbildung“ suchen.
    -Lehrstellenbörsen der Handwerkskammern.
    -Lehrstellenbörsen der IHK.

  • Weiterbildungsmaßnahme bei einem Träger
    Gibt es Maßnahmen, die mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsvermittlung gefördert werden können?
    Suchen Sie schon vor dem Gespräch beim Arbeitsvermittler nach möglichen Maßnahmen. Fundstellen:
    „Kursnet“ der Agentur für Arbeit
    „Deutscher Bildungsserver für Weiterbildungsangebote“
    Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt (Angebot, Nachfrage) können Sie den Angeboten der Agentur für Arbeit
    -„Ausbildungsmarktradar“
    -„Planet-Beruf regional“
    entnehmen.

Sie wollen einen Bildungsgutschein beantragen nur für die Anpassung Ihre beruflichen Kenntnisse? Stürzen Sie sich nicht auf das nächstbeste Angebot. Vergleichen Sie unbedingt die Inhalte ähnlicher Weiterbildungsgänge. Unterschiede können im „Beiprogramm“ liegen. Entsprechend sollte dann auch der Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Vorrang der Vermittlung

Eine Weiterbildung wird nur gefördert, wenn Sie für eine Arbeitsaufnahme notwendig ist. Die Vermittlung in eine Beschäftigung hat somit Vorrang vor der Förderung einer Weiterbildung (§ 4 Abs. 1 SGB III).

Für Bewerber mit Berufsabschluss kann eine Weiterbildung aber trotzdem vorrangig sein

  • wenn Sie bisher fast nur befristete Tätigkeiten gefunden haben
    -und-
  • durch die Weiterbildung eher eine dauerhafte Anstellung gefunden werden kann.

Dagegen hat für Bewerber ohne Berufsabschluss eine Umschulung immer Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit. Vorausgesetzt Sie streben eine Umschulung an.

Rechtsanspruch auf Umschulung

Wenn im Erwachsenenbereich landläufig von Umschulung gesprochen wird, ist sowohl die erstmalige Ausbildung von Erwachsenen, als auch eine Umschulung in einen neuen Beruf gemeint. Die Bundesregierung will ungelernte / wieder ungelernte Personen zu einem Berufsabschluss verhelfen. Deshalb gibt es für diesen Personenkreis im SGB III und SGB II seit Mai 2020 einen Rechtsanspruch (Fundstellen) auf Förderung der Umschulung.

Das Wort Rechtsanspruch finden Sie nicht im maßgeblichen § 81 SGB III. In Abs. 2 von § 81 SGB III lesen Sie aber „wird …. gefördert“ und nicht „kann gefördert werden“. Zählen Sie zum förderbaren Personenkreis und haben Sie einen Umschulungswunsch, lassen Sie sich nicht davon abbringen. Sofern Sie eine (neue) Ausbildung anstreben und die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie einen Bildungsgutschein beantragen. Wird Ihr Wunsch abgelehnt, ohne dass Sie die Begründung nachvollziehen können, sollten Sie auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Bei dieser Form der Ablehnung wird Ihr Arbeitsvermittler noch detaillierter überlegen, ob und welche Gründe gegen eine Bewilligung des Bildungsgutscheines sprechen.

Kündigen wegen Umschulung

Sie befinden sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und streben eine Umschulung an? Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kündigung zur Aufnahme einer Umschulung ohne Sperrzeit möglich. Sie müssen dafür aber bereits vor der Kündigung einen Bildungsgutschein beantragen und die Zusage der Agentur für Arbeit erhalten (siehe unter kündigen …).
Nach § 82 SGB III ist auch die Förderung der Umschulung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis möglich. Die Beantrag erfolgt hier durch Ihren Arbeitgeber. Es ist auch möglich, dass Sie bei einem Arbeitgeber neu als Arbeitnehmer (normaler Lohn) eingestellt werden und nach wenigen Tagen in eine geförderte Umschulung einmünden.

Bildungsgutschein beantragen

Den Bildungsgutschein beantragen Sie mündlich im Beratungsgespräch. Grundlage für die Entscheidung des Arbeitsvermittlers sind u.a. Ihre vorhandenen beruflichen Kenntnisse. Sofern Sie eine Umschulung/Weiterbildung anstreben, müssen Sie natürlich auch die fehlenden Kenntnisse ansprechen. Dabei sind auch die Ausprägungen wichtig (Grundkenntnisse – Expertenkenntnisse).
Bedenken Sie aber, dass Ihre Kenntnisse und Ausprägungen in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht werden können. Eine zu negative Darstellung kann Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz mindern. Sprechen Sie hinsichtlich der Veröffentlichung der Daten in der Jobbörse mit Ihrem Arbeitsvermittler. Die Veröffentlichung ist freiwillig.

Zusätzlich zu Ihren Kenntnissen müssen Sie auch die zuvor gesammelten Argumente für notwendige Weiterbildung/Umschulung vorbringen. Diese sind Ihre Begründung für die Ausstellung eines Bildungsgutscheines. Ihre Sicht zur Notwendigkeit einer Förderung muss aber nicht immer mit der des Arbeitsvermittlers übereinstimmen. Der Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit kann aufgrund seiner Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu einer anderen Einschätzung kommen. Bei anderer Auffassung wird er seine Sicht der Dinge erläutern und den gewünschten Bildungsgutschein nicht oder für ein anderes Weiterbildungsziel ausstellen. Es liegt dann an Ihnen, sich dieser Meinung anzuschließen oder mit den richtigen Argumenten zu widersprechen und ggf. eine schriftliche Ablehnung zu fordern.

Betrieblich / Außerbetrieblich

Die Wahl des Trägers (Schule oder Betrieb) kann Ihnen im Bildungsgutschein nicht vorgeschrieben werden.

Qualifizierungen werden sowohl betrieblich (Umschulungen) wie auch außerbetrieblich (Umschulungen, Weiterbildungen) angeboten. Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen müssen zertifiziert sein. Schulische / außerbetriebliche Ausbildungen sind dies. Ein Betrieb wird nur in Ausnahmefällen zertifiziert. Besteht aber bei Ihnen und einem Betrieb der Ausbildungswunsch, sollten der Betrieb bei Ihrem Arbeitsvermittler eine Zertifizierung beantragen. Außerbetriebliche Ausbildungen finden Sie in Kursnet der Agentur für Arbeit. Betriebliche Ausbildungsstellen finden Sie in der Jobbörse der Agentur für Arbeit. Wählen Sie unter in der Klappleiste links „Ausbildung/Studium“ aus. Vorbelegt ist „Arbeit“. Arbeitgeber denken bei der Suche eines Auszubildenden aber oft an Schulabgänger.

Nach unserer Meinung ist für Sie als Teilnehmer in der Regel die betriebliche Ausbildung vorteilhafter:

  • Teilnehmer sind näher an der Praxis.
  • Die Übernahmechancen im Ausbildungsbetrieb sind meist gut.
  • Teilnehmer erhalten eine Ausbildungsvergütung und i.d.R. zusätzlich „Arbeitslosengeld bei Weiterbildung“. Beides wird nicht voll gegeneinander aufgerechnet (§ 155 Abs. 3 SGB III).

Zweiten Bildungsgutschein beantragen

Grundsätzlich können Sie einen zweiten oder weiteren Bildungsgutschein beantragen, ohne dass eine Wartefrist eingehalten werden muss. Vor der Ausstellung eines weiteren Bildungsgutscheins wird erneut geprüft, ob die Weiterbildung für die Beendigung der Arbeitslosigkeit notwendig ist.

Da Ihr Arbeitsvermittler vor Beginn der ersten Weiterbildung zusammen mit Ihnen festgestellt hat, dass diese erste Maßnahme für eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt ausreichen sollte, ist eine weitere Förderung eher unwahrscheinlich. Es ist also eine gute Begründung Ihrerseits notwendig.

Ausstellung des Bildungsgutscheins

Wird Ihrem Weiterbildungswunsch entsprochen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS) nach § 81 Abs. 4 SGB III.

Optimales Verfahren

Bei obigem Verfahren kann es passieren, dass Sie keine passende Maßnahme finden bzw. diese nicht innerhalb der Laufzeit des Bildungsgutscheins beginnt.
Besser: Ihr Arbeitsvermittler sagt Ihnen den Bildungsgutschein zunächst nur mündlich zu und nennt grob Ziel, Inhalt und Dauer der Förderung. Mit diesen Angaben machen Sie sich auf die Suche nach einer passenden Weiterbildung. Haben Sie diese gefunden, kann Ihr Arbeitsvermittler den Bildungsgutschein für die von Ihnen gefundene Weiterbildungsmaßnahme ausstellen.

Ablehnung – Widerspruch

Wird die Ausstellung eines Bildungsgutscheins abgelehnt, gibt es zunächst zwei grunsätzliche Gründe:

  • Ihrem Antrag wird zwar grundsätzlich zugestimmt, nur dem Bildungsziel kann nicht entsprochen werden.
    Beispiele:
    Ihre (gesundheitliche) Eignung wird bezweifelt.
    -oder-
    Im erreichbaren Pendelbereich sind nicht genügend Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden.
  • Ihr Umschulungswunsch wird grundsätzlich abgelehnt.
    Beispiele: Sie haben bereits früher Maßnahmen abgebrochen, deshalb wird der erfolgreiche Abschluß der Umschulung angezweifelt.
    -oder-
    Sie gelten nicht als geringqualifiziert.

Ihr Arbeitsvermittler wird Ihnen die Ablehnungsgründe mündlich und detailliert darlegen. Diese Form der Ablehnung ist als Standard festgelegt. Können Sie die Ablehnungsgründe nicht nachvollziehen, ist ein Widerspruch möglich. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie von Ihrem Arbeitsvermittler einen schriftlichen Ablehnungsbescheid fordern. Diesen werden Sie auch erhalten.

ACHTUNG: Die Agentur für Arbeit verwendet für schriftliche Ablehnungsbescheide oft Textbausteine. Achten Sie bei der Ablehnung der Weiterbildung darauf, dass im Bescheid konkret auf Ihren Wunsch eingegangen und die Ablehnungsgründe dazu in Bezug gesetzt sind. Sie haben andernfalls Schwierigkeiten, Ihren Widerspruch zu begründen.

Inhalt des Bildungsgutscheins

WICHTIG: Wenn Sie einen Bildungsgutschein beantragen, kann Ihnen der Träger der Ausbildung nicht vorgeschrieben werden. Sie haben die Wahl. Ausnahme: Die Maßnahme enthält zusätzlich zu den beruflichen Inhalten auch die Vermittlung von Grundkompetenzen (z.B. Vertiefung der deutschen Sprache). Entsprechende Maßnahmen kann die Agentur für Arbeit einkaufen und Teilnehmer gezielt dafür vorsehen.

Prüfen Sie den Bildungsgutschein genau, denn er schreibt für die Weiterbildung bindend vor:

  • Ziel und Inhalt
    Die Maßnahme sollte einerseits diese Kenntnisse möglichst abdecken und andererseits nicht (wesentlich) darüber hinausgehen.
  • Dauer
    Laufzeit des Bildungsgutscheins
    Maximal 3 Monate – innerhalb dieser Zeit müssen Sie mit der Weiterbildung beginnen.
  • Regionale Grenzen
    Falls eine Beschränkung vorliegt, muss die Weiterbildung im genannten Gebiet stattfinden.

Die genehmigte Weiterbildung müssen Sie selbst suchen. Zertifizierte Maßnahmen finden Sie zum Beispiel in der Datenbank „Kursnet“ der Agentur für Arbeit.

Wechsel SGB III > SGB II

Tritt vor Beginn der Weiterbildung Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II ein, verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit. Das bedeutet umgekehrt, dass der Bildungsgutschein weiter gilt, wenn die Hilfebedürftigkeit erst nach Beginn der Weiterbildung eintritt. In diesem Fall werden auch die bewilligten SGB III – Leistungen bis zum Ende der Maßnahme weitergewährt.

Umfang der Förderung

Leistungen zum Lebensunterhalt

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird als Leistung zum Lebensunterhalt das bisher bezogene „Arbeitslosengeld“ in „Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W)“ umbenannt und bis zum Ende der Weiterbildung gezahlt.

Wird eine Umschulung in einem Betrieb durchgeführt, wird die Ausbildungsvergütung in der Regel nur teilweise auf das Alg-W angerechnet. Sie stellen sich gegenüber einer schulischen Weiterbildung finanziell besser.

Erlangung eines anerkannten Berufsabschlusses
Für die erfolgreiche Teilnahme an Zwischenprüfung/Endprüfung erhalten Sie eine Weiterbildungsprämie von 1.000€/1.500€. 
Zusätzlich erhalten Sie monatlich 150€/Weiterbildungsgeld.
Link: Weiterbildungsgeld – Bürgergeldbonus – Weiterbildungsprämie.

Umschulungsbegleitende Hilfen / Nachhilfe

Sie haben Schwierigkeiten mit dem Lernstoff? Wenn Sie sich in einer betrieblichen Einzelumschulung befinden, können Sie (Nach-)Hilfe erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler. Er kann Ihnen Anbieter nennen und einen zusätzlichen Bildungsgutschein für diese Maßnahmeart ausstellen. Inhalte der umschulungsbegleitenden Hilfe können sein:

  • Stützunterricht
  • Vermittlung von Arbeitstechniken
  • Motivationsförderung

Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitsvermittler über Notwendigkeit und Fördervoraussetzungen.

Durchlaufen Sie eine Umschulung in Form einer Gruppenmaßnahme, ist diese Förderung nicht möglich. Der Träger der Umschulung muss dafür sorgen, dass Sie den Lerninhalt verstehen. Ist dies nicht der Fall und die Ursache liegt beim Bildungsträger, sollten Sie sich an Ihren Arbeitsvermittler wenden.

Sonstige Leistungen

Die jeweiligen Voraussetzungen für die nachstehenden Kostenerstattungen sollten Sie mit der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit klären:

  • Lehrgangskosten (§84 SGB III)
  • Fahrkosten/Familienheimfahrten (§85 SGB III)
    auch für Alleinstehende möglich
  • auswärtige Unterkunft und Verpflegung (§86 SGB III)
  • Kinderbetreuungskosten (§87 SGB III)
    -auch wenn die Kosten schon vorher laufenden entstanden sind-

Weiteres Verfahren

  1. Den Bildungsgutschein geben Sie beim Bildungsträger ab.
  2. Der Bildungsträger füllt ihn aus und gibt ihn an Ihren Arbeitsvermittler zurück.
  3. Falls noch nicht geschehen, erhalten Sie jetzt Vordrucke für die Beantragung von Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten usw.
  4. Ihr Arbeitsvermittler entscheidet nach Eingang des Bildungsgutscheins vom Träger und Ihren Antragsvordrucken (Fahrkosten usw.) über die Förderung der konkreten Weiterbildung.
  5. Die gesamten Unterlagen werden intern an das Team „Operativen Service (OP)“ weitergeleitet. Der Operative Service verschickt den Förderbescheid an Sie und nimmt die Zahlungen vor.

Abbruch – Rückforderung


Fundstellen

§ 159 SGB III mit Fachlichen Weisungen

  • Kündigen wegen Umschulung – wichtiger Grund
    Pkt. 159.1.2.1 Buchstabe s

§ 81 ff. SGB III mit Fachlichen Weisungen

  • Notwendigkeit der Weiterbildung
    Pkt. 1. Notwendigkeit zu § 81 SGB III (Seite 10)
  • 3-jährige berufliche Tätigkeit
    Pkt. 2 Abs. 3-4 zu § 81 SGB III (Seite 11)
  • Bildungsgutschein
    Pkt. 6 Bildungsgutschein zu § 81 SGB III (Seite 12)
  • Wechsel ins SGB II
    Pkt. 6 Abs. 4 (Seite 13)
  • Einschaltung des Psychologen
    Pkt. 4 Einschaltung BPS zu § 81 SGB III (Seite 12)
  • Verkürzung/keine Verkürzung der Ausbildung
    Pkt. 2 zu § 180 SGB III  (Seite 51)

Engpassanalyse

„Arbeitshilfe FbW“
Wird laufend aktualisiert. Umfang am 01.01.2019: 31 Seiten.
Bundesagentur für Arbeit
-nicht veröffentlicht-
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FAQ zum Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)

Förderung von Meister-, Techniker-Fortbildung und anderer Ausbildungsgänge außerhalb der Bundesagentur für Arbeit – hier Abgrenzung SGB II – AFBG

Weisung 202306007

Abgrenzung SGB III – AFBG


 

Grundlagen

Die nachstehenden Paragraphen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de (beginnend mit dem Stichwort „Weiterbildung“ bzw. „Arbeitslosengeld“).

  • § 81 ff. SGB III mit FW – berufliche Weiterbildung
  • §155 SGB III und FW – Anrechnung von Nebeneinkommen
  • §144 SGB III und FW – Alg bei Weiterbildung
  • §149 SGB III und FW – Höhe Arbeitslosengeld
  • §159 SGB III und FW – Ruhen wegen Sperrzeit
  • § 4 SGB III – Vorrang der Vermittlung

§87a SGB III – Bundesgesetzblatt Seite 11

„Fachkompendium Teil 3 – Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“
Inhalt: Einkommensanrechnung, Alg-W, Weiterbildungskosten, Zuständigkeit …
Bundesagentur für Arbeit
nicht veröffentlicht
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