Bewerberseminare vermeiden

Allgemein
Vermeidungsstrategien
Vorteile von Bewerberseminaren

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Bewerberseminare können Sie nicht mit absoluter Sicherheit vermeiden. Sie können sich aber so verhalten, dass Sie eher nicht dazu eingeladen werden.

Bewerberseminare zählen nicht zur Weiterbildung (§81 SGB III). Bewerberseminare werden unter dem Begriff „Maßnahme bei einem Träger (MAT)“ nach § 45 SGB III geführt. Sie sind eine Unterform der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.

Eingliederungsvereinbarung

In der Eingliederungsvereinbarung kann von der Agentur für Arbeit ein Bewerberseminar als notwendig/sinnvoll vermerkt werden. Dies allein reicht aber  nicht, um bei Ablehnung der Teilnahme eine Sperrzeit eintreten zu lassen. Vielmehr muss eine „Einweisung“ in eine konkrete Maßnahme mit einer extra darauf abgestimmte Rechtsfolgenbelehrung erfolgen.

Vermeidungsstrategien

Bevor Sie ein Bewerberseminar ablehnen, sollten Sie sich überlegen, ob eine Teilnahme für Sie nicht doch sinnvoll ist. Einfach Frage: „Wie lange haben Sie sich schon nicht mehr beworben?“.

Bewerbungen

Überzeugen Sie Ihren Arbeitsvermittler davon, dass Sie nicht aktiviert werden müssen. Bereits wenn das Ende der Beschäftigung feststeht, sollten Sie umgehend

  • Bewerbungsunterlagen zusammenstellen
  • Eine Bewerbungsstrategie festlegen
    was suche ich (Tätigkeit, Ort), wie bewerbe ich mich (nutzen von Kontakten, Branchenverzeichnissen, Zeitungen usw.).
  • Nach Festlegen der Strategie mit dem Bewerben beginnen.
  • Wichtig: Sämtliche Schritte für das Gespräch beim Arbeitsvermittler festhalten.

Weiterbildung

Weiterbildung ist ein geschäftspolitisches Ziel der Agentur für Arbeit. Besteht aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit einer Qualifizierung? Dann sammeln Sie Argumente für eine Weiterbildung und gehen Sie aktiv auf Ihren Arbeitsvermittler zu. Versuchen Sie, dass er die Weiterbildungsförderung gegenüber der Teilnahme an einem Bewerberseminar vorzieht. Siehe unseren Beitrag „Förderung einer beruflichen Weiterbildung beantragen„.

Früher besuchte Weiterbildungsmaßnahme

Meist sind Bewerbungsstrategien auch Inhalt von Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn Sie eine entsprechende Weiterbildung in den letzten Jahren besucht haben, kann Ihnen das helfen, ein Bewerberseminar zu vermeiden.

Praktika

Während Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie auch ein Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber absolvieren. Dieses muss aber von Ihrem Arbeitsvermittler als „Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)“ genehmigt werden. Aber bedenken Sie, dass Sie dafür in der Regel keine Bezahlung erhalten. Vorsicht vor Ausnutzung.

Einzelcoaching

Ziehen Sie ein Einzelcoaching vor? Die Begründung für Seminar oder Coaching sind fast identisch: Hilfe im Bewerbungsprozess. Das kann aber auch dazu führen, dass Sie an einem Bewerberseminar mit mehreren/vielen Personen teilnehmen müssen. Deshalb sollten Sie diese Karte erst ziehen, wenn Ihnen ein Seminar angeboten wird. Coachings sind teurer als Seminare und werden deshalb seltener genehmigt. Schauen Sie sich die Coachinglandschaft vor einem Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler an. Suche: Aktivierung und berufliche Eingliederung.

Andere Vermeidungsstrategien

In Foren werden weitere Strategien zur Vermeidung von Bewerberseminaren (dort oft als Sinnlos-Maßnahmen bezeichnet) vorgeschlagen.

Unterschrift verweigern

Beispielsweise wird die Verweigerung von Unterschriften zu Beginn der Maßnahme genannt. Wir gehen hier nicht weiter darauf ein. Nur soviel: Sind Sie sich bewusst, dass diese Strategie an Ihren Nerven zehren wird. Siehe „Erwerbslosen Forum Deutschland„.

Widerspruch einlegen

Aus den Fachlichen Weisungen zu § 45 SGB III ist zu entnehmen, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung entfalltet. Das bedeutet, dass Sie bis zur Entscheidung über den Widerspruch nicht an der vorgeschlagenen Maßnahme teilnehmen müssen. Mögliche Reaktion der Agentur für Arbeit:

  • Es wird eine neue/andere Manahme vorgeschlagen. Das Spiel beginnt von Neuem.
  • Die Agentur kann die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch durch die Anordnung einer „sofortigen Vollziehung“ aufheben.

Vorteile eines Bewerberseminares

Sie haben kaum Erfahrung in Bewerbungsverfahren oder Ihre Erfahrungen liegen Jahre zurück? Hier kann ein entsprechendes Seminar Sinn machen.

Es wird oft davon gesprochen, dass die Inhalte solcher Seminare nicht weiterhelfen. Hier ist Ihre Initiative gefragt. Für jedes Seminar gibt es einen Stoffplan. Fordern den Stoffplan und dann den angekündigten Unterrichtsstoff ein. Bereiten Sie sich vor. Überlegen Sie Fragen. Wenn Sie sich am Unterricht aktiv beteiligen, werden Sie bald Mitstreiter finden. Und jeder Teilnehmer hat eine „Bewerbungsvergangenheit“ und kann berichten. Die Lehrkraft fühlt sich mehr gefordert, als wenn Personen teilnahmslos alles abnicken.

Grundlagen

§ 45 SGB III mit Fachlichen Weisungen
Maßnahme bei einem Träger (z.B. Bewerberseminar)
§ 45 SGB III mit Fachlichen Weisungen
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Praktika)
§ 159 SGB III mit Fachlichen Weisungen

 

 

Fundstellen

§ 159 SGB III mit Fachlichen Weisungen
Pkt. 159.1.1.4 Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme
Anlage 3 (S. 29) Text der Rechtsfolgenbelehrung

§ 45 SGB III mit Fachlichen Weisungen:
Maßnahme bei einem Träger (MAT) – Bewerberseminare
Pkt. V.45.08 – Verfahren bei Widerspruch
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) – Praktika im Betrieb
Pkt. V.45.07 – Verfahren bei Widerspruch

Sofortige Vollziehung
Fachliche Weisungen (FW) für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) – Seite 76 Pkt. 2.2
Die FW sind nicht veröffentlicht, können aber über „www.fragdenstaat.de“ angefordert werden.

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