Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld

Die Fachlichen Weisungen zur Sozialversicherung der Arbeitslosengeld-Bezieher wurden aktualisiert. Die Hinweis auf die Änderungen erfolgte mit Weisung 202603013 und der Anlage zur Weisung mit einer Übersicht der Änderungen.

Die Fachlichen Weisungen sind zu finden

unter Punkt „SGB III | Ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung“ unten auf dieser Seite.

im SGB V – Krankenversicherung

im SGB VI – Rentenversicherung

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Weitere Weisungen:

  • Die laufenden Weisungen finden Sie hier. Achtung: Bei diesen „Weisungen“ handelt es nach Aussage der Agentur für Arbeit um ein Kommunikationsmittel, mit dem die Mitarbeiter über Änderungen informiert werden. Nicht zu verwechseln mit „Fachlichen Weisungen“ (siehe nächsten Punkt) und Arbeitshilfen, Leitfäden usw.
    Monatlich erscheinen ca. 5-20 dieser Weisungen.
    Nicht alle werden veröffentlicht. Zu erkennen an der laufenden Nr. (JJJJMMNr.). Selbst wenn eine Weisung veröffentlicht wird, werden ggf. vorhandene Anlagen oder Verweise in der Regel nicht veröffentlicht.
    Sie können eine interne Liste der monatlich erscheinenden Weisungen anfordern. Sie erhalten dann eine Liste mit der Weisungen mit ihren Bezeichnungen und einen Kurzabriss des Inhalts. In der Liste sind auch die nicht veröffentlichten Weisungen aufgeführt. Wenn Sie anhand der erhaltenen Liste eine nicht veröffentlichte Weisung interessiert, können Sie diese natürlich anfordern.
  • Die Fachlichen Weisungen finden Sie hier. Für Arbeitsuchende:
    Förderung §§ 44-45, 81-94 SGB III
    Arbeitslosengeld § 136 ff. SGB III
    Beratung zu bestimmten Anliegen § 14 SGB I
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