Eine Ortsabwesenheit (Urlaub) kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit über das Online-Portal beantragt werden. Die Meldung wurde bisher frühestens 7 Tage vor Antritt der Ortsabwesenheit akzeptiert. Diese Frist wurde jetzt verlängert, sodass eine Meldung bereits 10 Tage vor Beginn des Urlaubs / der Abwesenheit beantragt werden kann.
Nach wie vor ist eine Genehmigung unter anderem nur möglich, wenn die Ortsabwesenheit der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nicht entgegensteht.
- Weisung 202604003
- Erreichbarkeits-Anordnung EAO
Ab Seite 5 und Punkt 138.5.1.3 (1)