Online-Beantragung einer Ortsabwesenheit

Eine Ortsabwesenheit (Urlaub) kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit über das Online-Portal beantragt werden. Die Meldung wurde bisher frühestens 7 Tage vor Antritt der Ortsabwesenheit akzeptiert. Diese Frist wurde jetzt verlängert, sodass eine Meldung bereits 10 Tage vor Beginn des Urlaubs / der Abwesenheit beantragt werden kann.

Nach wie vor ist eine Genehmigung unter anderem nur möglich, wenn die Ortsabwesenheit der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nicht entgegensteht.

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