Namentlicher Aufruf und Datenschutz

Sprechen Sie in der Anmeldung der Agentur für Arbeit vor, werden Sie am Empfang eingeloggt und danach in der Regel namentlich von einem/r Mitarbeiter/in der Eingangszone aufgerufen. Dies ist datenschutzrechtlich bedenklich. Deshalb wurden die Mitarbeiter/innen mit Weisung 202512021 nochmals darauf hingewiesen, dass Kunden am Empfang den Wunsch nach anonymem Aufruf äußern können. Ein entsprechendes Hinweisschild ist im Bereich des Empfangs anzubringen.

Weisung 202512021

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