Wird nach Antragstellung auf Arbeitslosigkeit festgestellt, dass langfristig Leistungsunfähigkeit vorliegt, müssen sich die Agentur für Arbeit und der Rententräger über den Beginn der Rentenzahlung abstimmen. Diese Abstimmung ist bisher per Fax erfolgt, wird nun aber durch verschlüsselte eMails ersetzt.
Nach Einrichtung der Postfächer erfolgt eine erneute Weisung mit detaillierteren Angaben.
Bekanntgabe: Weisung 202603014