Während einer geförderten Weiterbildung wird das "Arbeitslosengeld" in "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung" umgewandelt.
Bei Abbruch einer Weiterbildung ohne wichtigen Grund müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen.
Auch während eines Arbeitsverhältnisses kann eine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Eine Förderung bis zu 100% des Arbeitsentgelts und 100% der Lehrgangskosten ist möglich.
Lernerfolge sind wesentlich von der Qualität einer Maßnahmen und deren Lehrkräfte abhängig. Deshalb gibt es zur Qualität Vorgaben und zu deren Prüfung Regeln.