Kurze Arbeitslosigkeit - mit Alg-Antrag jonglieren

Unter dem Begriff „Antrag auf Arbeitslosengeld (Alg) stellen“ verstehen wir zunächst die Abholung des Antrages bei der Agentur für Arbeit. Diesen möglichst schnell wieder zur Agentur für Arbeit zurückzubringen, kann aber übereilt sein. 

Denn solange Sie diesen Antrag noch nicht abgeben, können Sie darüber verfügen. Das heißt, nachträglich darauf verzichten oder ihn auch erst Monate später abgeben. Die Überlegung später abzugeben oder zu verzichten kann sinnvoll sein, wenn Sie

  • nur kurz arbeitslos sind
    und
  • nach dieser Arbeitslosigkeit wesentlich mehr verdienen
    und
  • danach innerhalb eines Jahres wieder arbeitslos werden.

Rechtlicher Hintergrund: Höhe und Dauer des Alg wird bei jeder Antragstellung neu berechnet. Allerdings mit einer wesentlichen Ausnahme: 

Werden Sie nach einer Arbeitslosigkeit und einer anschließenden Beschäftigung von weniger als 12 Monaten erneut arbeitslos, wird das Arbeitslosengeld nicht neu berechnet, sondern es wird die restliche Dauer in der früheren Höhe ausgezahlt.

Beispiel – Vorbemerkung

Arbeitslosengeld wird dann neu berechnet, wenn mindestens 12 Monate (nicht unbedingt am Stück) gearbeitet wurde. Achtung: Die Berechnung der Dauer ist für Laien nicht immer nachvollziehbar.
Das Arbeitslosengeld wird nicht neue berechnet, wenn seit der letzten Neuberechnung weniger als 12 Monate gearbeitet wurde. 

Beispiel (vereinfachte Darstellung)     

  1. 12 Monate Arbeit (Verdienst 12€/Std.)
  2.   2 Wochen arbeitslos
  3.   6 Monate Arbeit (Verdienst 18€/Std.)
  4.   9 Monate arbeitslos

Der Antrag unter Pkt. 2 wird abgegeben und bewilligt.
Bei der Arbeitslosigkeit unter Pkt. 4 erfolgt keine Neuberechnung, da dazwischen weniger als 12 Monate gearbeitet wurde. In beiden Arbeitslosigkeitsperioden wird Alg aus 12€/Std. gezahlt.

Der Antrag unter Punkt 2 wird nicht abgegeben. 
Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit unter Punkt 2 erfolgt somit keine Zahlung. In der Arbeitslosigkeit unter Punkt 4 wird Alg aus einem Durchschnitt (ca. 15€/Std.) gezahlt.

Positiv
Ein nicht abgegebener Antrag auf Arbeitslosengeld, kann auch noch nach 12 Monaten bei der Agentur für Arbeit vorgelegt und bewilligt werden. Sofern nicht schriftlich darauf verzichtet wurde. Tritt die Arbeitslosigkeit unter Pkt. 4 nicht ein, kann der Antrag aus Pkt. 2 immer noch, aber erst nach 12 Monaten, abgegeben und das Alg bezogen werden.

Wichtig
Krankenversicherungsschutz klären, wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld nicht (gleich) abgeben. Allerdings könnten Sie im Krankheitsfall den Antrag immer noch nachträglich abgeben. Haben Sie nicht darauf verzichtet, wirkt er rückwirkend.

Leistungsberatung
Geben Sie den Antrag erst ab, wenn Sie über die positiven und negativen Auswirkungen von der Agentur für Arbeit informiert worden sind. Es werden Ihnen Vor- und Nachteile der Abgabe bzw. des Zeitpunkts der Abgabe erklärt. Denn Sie betrügen mit Ihren Überlegungen die Agentur für Arbeit nicht, sie nutzen nur die beste Möglichkeit für sich.