Bewerberseminare vermeiden

Allgemein  
Vermeidungsstrategien  
Vorteile von Bewerberseminaren  

Allgemein

Bewerberseminare können Sie nicht mit absoluter Sicherheit vermeiden. Sie können sich aber so verhalten, dass Sie eher nicht dazu eingeladen werden. 

Bewerberseminare zählen nicht zur Weiterbildung (§81 SGB III). Bewerberseminare werden unter dem Begriff „Maßnahme bei einem Träger (MAT)“ nach § 45 SGB III geführt. Sie sind eine Unterform der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. 

Vermeidungsstrategien

Bevor Sie ein Bewerberseminar ablehnen, sollten Sie sich überlegen, ob eine Teilnahme für Sie nicht doch sinnvoll ist. Einfach Frage: „Wie lange haben Sie sich schon nicht mehr beworben?“.

Bewerbungen

Überzeugen Sie Ihren Arbeitsvermittler davon, dass Sie nicht aktiviert werden müssen. Bereits wenn das Ende der Beschäftigung feststeht, sollten Sie umgehend

  • Bewerbungsunterlagen zusammenstellen
  • Eine Bewerbungsstrategie festlegen
    was suche ich (Tätigkeit, Ort), wie bewerbe ich mich (nutzen von Kontakten, Branchenverzeichnissen, Zeitungen usw.).
  • Nach Festlegen der Strategie mit dem Bewerben beginnen.
  • Wichtig: Sämtliche Schritte für das Gespräch beim Arbeitsvermittler festhalten.

Weiterbildung

Weiterbildung ist ein geschäftspolitisches Ziel der Agentur für Arbeit. Besteht aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit einer Qualifizierung? Dann sammeln Sie Argumente für eine Weiterbildung und gehen Sie aktiv auf Ihren Arbeitsvermittler zu. Versuchen Sie, dass er die Weiterbildungsförderung gegenüber der Teilnahme an einem Bewerberseminar vorzieht. Siehe unseren Beitrag „Förderung einer beruflichen Weiterbildung beantragen„.

Früher besuchte Weiterbildungsmaßnahme

Meist sind Bewerbungsstrategien auch Inhalt von Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn Sie eine entsprechende Weiterbildung in den letzten Jahren besucht haben, kann Ihnen das helfen, ein Bewerberseminar zu vermeiden.

Praktika

Während Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie auch ein Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber absolvieren. Dieses muss aber von Ihrem Arbeitsvermittler als „Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)“ genehmigt werden. Aber bedenken Sie, dass Sie dafür in der Regel keine Bezahlung erhalten. Vorsicht vor Ausnutzung.

Einzelcoaching

Ziehen Sie ein Einzelcoaching vor? Die Begründung für Seminar oder Coaching sind fast identisch: Hilfe im Bewerbungsprozess. Das kann aber auch dazu führen, dass Sie an einem Bewerberseminar mit mehreren/vielen Personen teilnehmen müssen. Deshalb sollten Sie diese Karte erst ziehen, wenn Ihnen ein Seminar angeboten wird. Coachings sind teurer als Seminare und werden deshalb seltener genehmigt. Schauen Sie sich die Coachinglandschaft vor einem Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler an. Suche: Aktivierung und berufliche Eingliederung

Andere Vermeidungsstrategien

In Foren werden weitere Strategien zur Vermeidung von Bewerberseminaren (dort oft als Sinnlos-Maßnahmen bezeichnet) vorgeschlagen. Beispielsweise die Verweigerung von Unterschriften. Wir gehen hier nicht weiter darauf ein. Nur soviel: Sie müssen sich bereits vorher bewusst darüber sein, dass diese Strategie an Ihren Nerven zehren kann. Siehe „Erwerbslosen Forum Deutschland„.

Vorteile eines Bewerberseminares

Sie haben kaum Erfahrung in Bewerbungsverfahren oder Ihre Erfahrungen liegen Jahre zurück? Hier kann ein entsprechendes Seminar Sinn machen.

Es wird oft davon gesprochen, dass die Inhalte solcher Seminare nicht weiterhelfen. Hier ist Ihre Initiative gefragt. Für jedes Seminar gibt es einen Stoffplan. Fordern den Stoffplan und dann den angekündigten Unterrichtsstoff ein. Bereiten Sie sich vor. Überlegen Sie Fragen. Wenn Sie sich am Unterricht aktiv beteiligen, werden Sie bald Mitstreiter finden. Und jeder Teilnehmer hat eine „Bewerbungsvergangenheit“ und kann berichten. Die Lehrkraft fühlt sich mehr gefordert, als wenn Personen teilnahmslos alles abnicken. 


Grundlagen

§ 45 SGB III mit fachlichen Weisungen:
Maßnahme bei einem Träger (MAT) – Bewerberseminar
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) – Praktika im Betrieb