Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren

Allgemein

Die Agenturen für Arbeit sollen Arbeitslosigkeit vermeiden. Dazu beitragen sollen

  • die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung zum Ende der Beschäftigung
  • eine Beratung mit dem Ziel der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zu Beginn einer Beschäftigung

Dieser Artikel befasst sich mit der zweiten Variante.

Personenkreis

Die Agenturen für Arbeit können auch nach Beginn einer Beschäftigung zur Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses beitragen. Der Personenkreis wird von der örtlichen Arbeitsvermittlung festgelegt. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler. Warten Sie nicht, bis das Angebot an Sie herangetragen wird. 

Angebot

Sie werden auch nach Beginn der Beschäftigung durch die Agentur für Arbeit in geeigneter Form beraten (persönlich, telefonisch). Eine Kontaktaufnahme zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitgeber erfolgt aber nur auf Ihren Wunsch hin. Letztendlich kann die Beratung auch zu einer geförderten Qualifizierung im Beschäftigungsverhältnis (§ 82 SGB III) oder einer Weitervermittlung in einen anderen Betrieb führen. 

Freiwilligkeit

Die Betreuung ist freiwillig und Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Sofern Sie weitervermittelt werden wollen, sind Sie nicht zur Annahme der Stellenvorschläge verpflichtet. Zur Annahme ist nur jemand verpflichtet, der arbeitslos ist oder sich bereits wegen absehbarem Ende seiner Beschäftigung „frühzeitig Arbeitsuchend gemeldet“ hat.


Grundlagen
  • Empfehlungen zum Prozess der Beratung mit dem Ziel der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen
    Bundesagentur für Arbeit
    – nicht veröffentlicht –
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