Arbeitslosengeld-Rechner

Die Agentur für Arbeit bietet mit einem Selbstberechnungsprogramm die Möglichkeit, das eigene Arbeitslosengeld zu berechnen. 

Allerdings muss beachtet werden, dass es zur Berechnung des Arbeitslosengelds einige Sonderregelungen gibt, die im Programm nicht berücksichtigt sind. So ist das Arbeitslosengeld mindestens so hoch, wie ein innerhalb der letzten 2 Jahre bereits bezogenes Arbeitslosengeld. Auch kann der Rechner nicht angewendet werden, wenn Sie wegen Erziehungsurlaub oder aus anderen Gründen in den letzten zwei Jahren keinen Lohn bezogen haben. Der Rechner bietet aber in vielen Fällen eine Orientierung.


Grundlagen

§ 151 SGB III mit FW – Bemessungsentgelt
Bundesagentur für Arbeit