Dass zur Vorsprache bei einem Berater oder Sachbearbeiter ein Termin erforderlich ist, kann als bekannt unterstellt werden. Dass die Agentur für Arbeit jetzt aber bereits für die Vorsprache in der Anmeldung überwiegend einen Termin vorschreibt, ist neu. Erläutert in der „Weisung 202509006“ mit dem Schlagwort „BA-FLÄX“. Ein mögliches Ziel dürfte sein, arbeitslose Personen auf die angebotenen Onlinekanäle zu verweisen. Damit ließe sich zwar auch die persönliche Arbeitslosmeldung erledigen, wenn da nicht das komplizierte Anmeldeverfahren, genannt Mehr-Faktor-Authentifizierung, wäre.
In Weisung 202509006 bekennen sich Vorstand und Verwaltungsrat zwar dazu, dass die BA in der Fläche präsent bleibt. Für eine fristlos gekündigte Person, die an der Mehr-Faktoren-Authentifizierung scheitert, kann dies aber mit einem weiten Weg verbunden sein.
Noch nicht geklärt ist folgender Sachverhalt:
- Eine Person wird am Mittwoch arbeitslos.
- An diesem Tags ist die zuständige Geschäftsstelle A aber geschlossen und erst wieder am Donnerstag geöffnet.
- Auf der Homepage wird darauf hingewiesen, dass die weiter entfernte Geschäftsstelle B für dringende unterminierte Anliegen geöffnet ist.
Offene Frage: Wird die Vorsprache am Donnerstag in Geschäftsstelle A als rechtzeitige Arbeitslosmeldung mit Wirkung zum vorangegangenen Mittwoch anerkannt? Oder muss für eine rechtzeitige Arbeitslosmeldung am Mittwoch eine persönliche Vorsprache in Geschäftsstelle B erfolgen?
Grundsätzlich ist vor dem Weg zur örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ein Blick auf deren Homepage unumgänglich. Oder: Für Kunden mit Sprachproblemen oder fehlenden/m Online-Kenntnissen/-zugang bauen sich Hindernisse auf.