Agentur für Arbeit: Bekenntnis zur Flächenpräsenz?

Dass zur Vorsprache bei einem Berater oder Sachbearbeiter ein Termin erforderlich ist, kann als bekannt unterstellt werden. Dass die Agentur für Arbeit jetzt aber bereits für die Vorsprache in der Anmeldung überwiegend einen Termin vorschreibt, ist neu. Erläutert in „Weisung 202509006“ mit dem Schlagwort „BA-FLÄX“. Ein mögliches Ziel dürfte sein, arbeitslose Personen auf die angebotenen Onlinekanäle zu verweisen. Damit ließe sich zwar auch die persönliche Arbeitslosmeldung erledigen, wenn da nicht das komplizierte Anmeldeverfahren, genannt Mehr-Faktor-Authentifizierung, wäre.

In Weisung 202509006 bekennen sich Vorstand und Verwaltungsrat zwar dazu, dass die BA in der Fläche präsent bleibt. Für eine fristlos gekündigte Person, die an der Mehr-Faktoren-Authentifizierung scheitert, kann dies aber mit einem weiten Weg verbunden sein. Denn nicht in jeder Agentur wird ein unterminierter Zugang angeboten. Und bei einer dringenden persönlichen Arbeitslosmeldung (fristlose Kündigung) kann die Terminvorlaufzeit von bis zu 3 Tagen zu Geldverlust führen. Um dies zu umgehen, muss in einer anderen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit vorgesprochen werden. Hinweis auf der Homepage einer Geschäftsstelle:

„Für eine taggleiche Arbeitslosmeldung oder ein dringendes Anliegen ist die Vorsprache ohne Termin in der Agentur für Arbeit ….. *) möglich.“
*) Anm.: 40 km von der eigentlich zuständigen Agentur entfernt.

Fazit: Grundsätzlich ist vor dem Weg zur örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ein Blick auf deren Homepage unumgänglich.

Lesen sie auch unseren Beitrag „Vorsprache in der Anmeldung der Agentur – nur mit Termin?

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