Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit finden überwiegend persönlich statt. Eine interne Erhebung hat allerdings gezeigt, dass Erst- und Folgeberatungen zu einem Viertel bzw. Drittel telefonisch durchgeführt werden. Dies zu ändern ist beabsichtigt. Beratungsgespräche sollen künftig zeitnah zur Meldung und nur persönlich bzw. per Video stattfinden. Videokommunikation wird der persönlichen Beratung gleichgestellt. Telefonische Gespräche sollen auf Zwischenkontakte ohne Beratungsanliegen gegrenzt werden.
Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Videokommunikation stark beworben bzw. auf sie hingearbeitet wird. Sie kann aber für Kunden nicht verpflichtend eingeführt werden.
Weisung202502006