Inkasso-Service von Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (gE)

Wer mit der Rückzahlung von Leistungen an ein Jobcenter (gE) bereits einmal in Verzug war, kam eventuell mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Berührung. Die BA gibt auf Ihrer Homepage Tipps zum Inkasso-Service. Detaillierte Angaben sind vermutlich in der Arbeitshilfe „Zusammenarbeit der gemeinsamen Einrichtungen mit dem Inkasso-Service beim Einzug von Forderungen“ zu finden. Sie wendet sich an die Mitarbeiter der Jobcenter. Diese Arbeitshilfe liegt uns nicht vor, kann aber im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter (gE) angefordert werden. Ob Sie allerdings herausgegeben wird, dürfte vom Inhalt abhängen.

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