Die Agentur für Arbeit konnte und kann Reisekosten zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber erstatten. Dazu wurde von den Arbeitsvermittlern meist eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangt. Ab sofort ist dieser Nachweis nicht mehr erforderlich. So die
„Information 202602002 vom 16.02.2025 – Vermittlungsbudget – Wegfall des Nachweises einer Arbeitgeberbestätigung im analogen als auch digitalen Prozess“
Die Agentur strebt bis Ende 2026 eine rechtskreisübergreifende Vereinheitlichung des Online-Prozesses an. Somit dürfte diese neue Regelung auch für die Jobcenter (gE) gelten.
Die vorgenannte Information ist nicht veröffentlicht, kann aber bei der Bundesagentur für Arbeit angefordert werden.