Zum 01.07.2026 ändern sich Inhalte und Begriffe des SGB II. Aus dem bisherigen Bürgergeld wird jetzt die Grundsicherung. Die Änderungen des SGB II treten überwiegend zum 01.07.2026 in Kraft und wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Details folgen mit Veröffentlichung der Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit. Damit ist aber erst zum 01.07.2026 zu rechnen.
- Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. 2026 I Nr. 107).
- Erläuterung zu § 31a SGB II – Leistungsminderung mit Beispielen: Weisung 202605006