Von der Agentur für Arbeit ist gewünscht, dass Sie als arbeitsuchende Person die Online-Kanäle nutzen. Die Mailadresse der sogenannten Liegenschaftspostfächer sind deshalb zwar noch vorhanden (Beispiel berlin@arbeitsagentur.de), angenommen werden dort aber nur noch Mails die innerhalb der Bundesagentur für Arbeit versandt werden. Fax-Nummern sind auch eher nicht mehr zu finden. Dabei gelten Sie für Widersprüche noch als zulässiger Übertragungsweg. Die Angabe von Telefon-Nummern auf Schreiben der Bundesagentur für Arbeit werden ebenfalls zurückgefahren (Pkt. 14). Dabei wird offen kommuniziert, dass der Verweis auf die Onlinekanäle nicht der Sicherheit dient, sondern Vorteile für die örtlichen Agenturen für Arbeit bringen. Man könnte fast vermuten, der Kunde stört.
Hier aber zumindest die Links zu Adressverzeichnissen, auch mit Fax-Nr.:
- Dienststellen-Nummern SGB III
- Trägerverzeichnis SGB II
mit Fax-Nummern und Mail-Adressen
Lassen Sie sich nicht durch die Bezeichnung „Agentur für Arbeit“ in den Überschriften verwirren.