Leistungen aus dem Vermittlungsbudget SGB II – Bewerbungskosten usw.

Am 23.01.2026 sind die „Fachlichen Weisungen zum Vermittlungsbudget“ für den Bereich SGB II aktualisiert und veröffentlicht worden. Sie gelten in Verbindung mit § 44 SGB III und den dazu erlassenen Fachlichen Weisungen.

In beiden Paragraphen bzw. Fachlichen Weisungen werden die möglichen Leistungen nur grob umrissen. Genauere Angaben findet man in den „Ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget“, die von vielen, aber nicht von allen Jobcentern im Internert veröffentlicht werden. Suchanfrage „ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget Jobcenter …..“.

Beispiel:
Jobcenter Stadt Karlsruhe ab Seite 6

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Weitere Weisungen:

  • Die laufenden Weisungen finden Sie hier. Achtung: Bei diesen „Weisungen“ handelt es nach Aussage der Agentur für Arbeit um ein Kommunikationsmittel, mit dem die Mitarbeiter über Änderungen informiert werden. Nicht zu verwechseln mit „Fachlichen Weisungen“ (siehe nächsten Punkt) und Arbeitshilfen, Leitfäden usw.
    Monatlich erscheinen ca. 5-20 dieser Weisungen.
    Nicht alle werden veröffentlicht. Zu erkennen an der laufenden Nr. (JJJJMMNr.). Selbst wenn eine Weisung veröffentlicht wird, werden ggf. vorhandene Anlagen oder Verweise in der Regel nicht veröffentlicht.
    Sie können eine interne „Liste der monatlich erscheinenden Weisungen“ anfordern. Sie erhalten dann eine Liste aller im jeweiligen Monat erschienen Weisungen mit ihren Bezeichnungen und einem Kurzabriss des Inhalts. Incl. der nicht veröffentlichten Weisungen. Wenn Sie anhand der erhaltenen Liste eine nicht veröffentlichte Weisung interessiert, können Sie diese natürlich anfordern.
  • Die Fachlichen Weisungen finden Sie hier. Für Arbeitsuchende interessant:
    Förderung §§ 44-45, 81-94 SGB III
    Arbeitslosengeld § 136 ff. SGB III
    Beratung zu bestimmten Anliegen § 14 SGB I
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