Leistungen aus dem Vermittlungsbudget SGB II – Bewerbungskosten usw.

Am 23.01.2026 sind die „Fachlichen Weisungen zum Vermittlungsbudget“ für den Bereich SGB II aktualisiert und veröffentlicht worden. Sie gelten in Verbindung mit § 44 SGB III und den dazu erlassenen Fachlichen Weisungen.

In beiden Paragraphen bzw. Fachlichen Weisungen werden die möglichen Leistungen nur grob umrissen. Genauere Angaben findet man in den „Ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget“, die von vielen, aber nicht von allen Jobcentern im Internert veröffentlicht werden. Suchanfrage „ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget Jobcenter …..“.

Beispiel:
Jobcenter Stadt Karlsruhe ab Seite 6

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