Online-Beantragung einer Ortsabwesenheit

Eine Ortsabwesenheit (Urlaub) können Sie bei der Agentur für Arbeit über Ihr Online-Portal beantragen. Die Meldung wurde bisher frühestens 7 Tage vor Antritt der Ortsabwesenheit akzeptiert. Diese Frist wurde jetzt verlängert, sodass eine Meldung bereits 10 Tage vor Beginn des Urlaubs / der Abwesenheit beantragt werden kann.

Nach wie vor ist eine Genehmigung unter anderem nur möglich, wenn die Ortsabwesenheit der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nicht entgegensteht.

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Weitere Weisungen:

  • Die laufenden Weisungen finden Sie hier. Achtung: Bei diesen „Weisungen“ handelt es nach Aussage der Agentur für Arbeit um ein Kommunikationsmittel, mit dem die Mitarbeiter über Änderungen informiert werden. Nicht zu verwechseln mit „Fachlichen Weisungen“ (siehe nächsten Punkt) und Arbeitshilfen, Leitfäden usw.
    Monatlich erscheinen ca. 5-20 dieser Weisungen.
    Nicht alle werden veröffentlicht. Zu erkennen an der laufenden Nr. (JJJJMMNr.). Selbst wenn eine Weisung veröffentlicht wird, werden ggf. vorhandene Anlagen oder Verweise in der Regel nicht veröffentlicht.
    Sie können eine interne Liste der monatlich erscheinenden Weisungen anfordern. Sie erhalten dann eine Liste mit der Weisungen mit ihren Bezeichnungen und einen Kurzabriss des Inhalts. In der Liste sind auch die nicht veröffentlichten Weisungen aufgeführt. Wenn Sie anhand der erhaltenen Liste eine nicht veröffentlichte Weisung interessiert, können Sie diese natürlich anfordern.
  • Die Fachlichen Weisungen finden Sie hier. Für Arbeitsuchende:
    Förderung §§ 44-45, 81-94 SGB III
    Arbeitslosengeld § 136 ff. SGB III
    Beratung zu bestimmten Anliegen § 14 SGB I
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