Fehlerhäufigkeit bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld

In Ihrer Weisung 202601010 stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine signifikante Fehlerquote vorliegt. Festgestellt wurde dies von der  Internen Revision der BA und dem Bundesrechnungshof. Insbesondere treten Fehler bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf. Die Bundesagentur muss einräumen, dass die Fehlerquote im Jahr 2024 bei 22% lag. Dies, obwohl die Berechnung des Arbeitslosengeldes Top-Risikothema bei der internen Qualitätssicherung Arbeitslosengeld war. Um die Situation zu verbessern, sind im Jahr 2026 von jedem Operativen Service (örtliche Einheit zur Berechnung des Arbeitslosengeldes) monatlich 10 Stichproben bei Entscheidungen zum Arbeitslosengeld zu nehmen.

Fazit für Arbeitslosengeldbezieher: Kann der Bescheid zum Arbeitslosengeld nicht nachvollzogen werden, sollte ein Widerspruch angezeigt sein. Vorgeschaltet kann eine „Leistungsberatung“, deren Termin von der Eingangszone / dem Service Center gebucht werden kann, hilfreich sein. Die örtliche Agentur für Arbeit ist gemäß § 14 SGB I zur Beratung verpflichtet.

Weisung 202601010

Nach oben scrollen