09.09.2025 Arbeitslosmeldung: Unfallversicherung und Reisekosten

Werden Sie zur Agentur für Arbeit eingeladen ist eine Erstattung der Reisekosten möglich und Sie sind in der Regel bei einem Unfall in der Unfallversicherung versichert.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten müssen Sie sich persönlich (oder im Online-Portal) arbeitslos melden. Erfolgt die Meldung persönlich, sind Sie in der Regel ohne eine konkrete Aufforderung zur Meldung. Das bedeutet, dass Sie auf dem Weg nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.

In Bezug auf die Erstattung von Reisekosten verhält es gleich. Eine Reisekostenerstattung ist nur möglich, wenn Sie zur Agentur für Arbeit eingeladen werden. Das ist bei der Abeitslosmeldung nicht der Fall.

Es gibt aber auch eine Ausnahme:

Sie müssen sich bei erfolgter Kündigung persönlich/telefonisch/schriftlich arbeitsuchend melden. Erhalten Sie dann eine Aufforderung zur Meldung, können Sie diesen Termin, wenn er noch im Beschäftigungsverhältnis stattfindet, zur Arbeitslosmeldung nutzen. Sie unterliegen dann dem Unfallversicherungsschutz. Auch eine Reisekostenerstattung ist theoretisch möglich. Da Sie zu diesem Zeitpunkt aber noch über einEinkommen verfügen, wird dies eher abgelehnt (Eigenleistungsfähigkeit).

Geschäftsanweisungen zu Meldepflicht und Unfallversicherung

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