26.11.2024 Änderungen bei den Mehrbedarfen gemäß § 21 SGB II

Die Mehrbedarfe für Säuglingen, Kindern und Jugendlichen wurden angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind grob in der Weisung 202411011 genannt und konkreter in den Fachlichen Weisungen und deren Anlage 2 zu finden.
Weisung 202411011 (Ankündigung)
Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II (Erläuterung zum Gesetzestext)