Mit „Fachlichen Weisungen“ wird die Auslegung von Gesetzen für die Mitarbeiter der Agentur definiert. Wie Gesetze, können sich auch Fachliche Weisungen ändern. Die Fachlichen Weisungen zu den §§ 11-11b SGB II wurden von der Bundesagentur für Arbeit in größerem Umfang überarbeitet. Die betroffenen Punkte werden in der Weisung 202410010 benannt. Sie sind auch in der Änderungshistorie zu den Fachlichen Weisungen aufgeführt.
Weisung 202410010
Fachliche Weisungen zu § 11-11b SGB II
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