11.07.2025 Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) wurden zum 01.07.2025 geändert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat deshalb Ihre Verfahren angepasst. Die neuen Freigrenzen sind ab 01.07.2025 zu beachten. Bereits vor dem 01.07.2025 laufende Fälle sind sind zu überprüfen.
Bekanntgabe der Änderung mit Weisung 2025060004.
Die „AlgPC-Arbeitshilfe – Tabelle zu § 850c ZPO“ kann im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der BA angefordert werden.

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