Aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes wird die Vermittlungstätigkeit in den Jobcentern gestärkt um so eine nachhaltigere Integration zu erreichen. Grundlage ist ein „Rahmenkonzept zur Stärkung der Vermittlung in den gemeinsamen Einrichtungen“, in dem das weitere Vorgehen geregelt ist. Es wird eine sogenannte „Fokusguppe“ (Gruppe von Arbeitsuchenden) festgelegt, die verstärkt in Vermittlungsbemühungen einbezogen werden soll. Dazu gehören unter anderem:
- Neukunden im SGB II in den erten 6 Monaten nach ihrer Meldung
- Rechtskreiswechsler in den ersten 6 Monaten nach dem Wechsel zum Jobcenter
und - Absolventen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Mit Kunden der Fokusgruppe soll alle sechs Wochen ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
Nachzulesen in
Weisung 202610009
Rahmenkonzept.
