24.10.2024 Mitnahme des Arbeitslosengeldes (SGB III) ins EU-Ausland

Sie möchten mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz oder nur zur Stellensuche ins EU-Ausland (incl. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) reisen. Dann findet das „Internationale Recht der Arbeitslosenversicherung (IntRechtAlv)“ Anwendung. Das Gesetz und auch die Fachlichen Weisungen sind nicht ganz einfach zu lesen. Dagegen ist der „Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung für den Bereich der Arbeitsvermittlung (Rechtskreis SGB III)“ für Laien leichter zu verstehen. Laut Weisung 202410006 wurde der Leitfaden neu aufgelegt.
Der Leitfaden ist auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit nicht veröffentlicht. Er kann über Frag den Staat angefordert werden.
Weisung 202410006
Leitfaden > anfordern über Frag den Staat
Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitsuche im Ausland