Für die Einstellung von Personen, deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, kann ein Eingliederungszuschuss (EGZ) gewährt werden. Dieser soll die Minderleistung ausgleichen.
Die Fachlichen Weisungen zum EGZ wurden aktualisiert. So wurde der Begriff der Minderleistung genauer beschrieben. Dabei wurden verschiedene persönliche Gründe benannt und mit Blick auf den EGZ bewertet.
Weisung 202412002 (Ankündigung der Aktualisierung)
Fachliche Weisungen zu den §§ 88-92 SGB III Eingliederungszuschuss