Digitaler Wandel im SGB III

Die Bundesregierung plant eine Modernisierung des SGB III und des Arbeitsschutzrechts. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren, Bürokratie abzubauen und die Bundesagentur für Arbeit sowie Antragstellende zu entlasten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Digitale Anträge: Anträge und Angaben im SGB III sollen künftig vorrangig digital erfolgen. Schriftformerfordernisse entfallen.

  • Flexiblere Vermittlung: Persönliche Termine bei der Arbeitsagentur können durch Videotelefonie ersetzt werden, während die Verbindlichkeit von Terminen steigt.

  • Erprobung neuer Wege: Eine Experimentierklausel erlaubt es, innovative digitale und organisatorische Verfahren direkt in der Praxis zu testen.

Das Gesetz wurde verabschiedet aber noch nicht veröffentlicht: https://www.bmas.de/…/gesetz-zur-modernisierung-und-digitalisierung-der-arbeitsfoerderung.html.

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