Eine Weiterbildung kann von der Agentur für Arbeit mit Weiterbildungsgeld gefördert werden. Dieser zusätzliche Anreiz soll die gegenüber einer bezahlten Beschäftigung geringere Förderung teilweise ausgleichen. Ein Antrag gilt mit der Beantragung der Weiterbildung als gestellt. Es ist also keine separate Antragstellung erforderlich. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine
- abschlussorientierte Weiterbildung handelt
- die Weiterbildung nach § 81 SGB III gefördert wird.
Lesen Sie auch
- Fachliche Weisungen zu § 87a SGB III (ab Seite 85)
- unseren Beitrag Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie – Voraussetzungen und Höhe.
