Weiterbildungsgeld während geförderter Weiterbildung

Eine Weiterbildung kann von der Agentur für Arbeit mit Weiterbildungsgeld gefördert werden. Dieser zusätzliche Anreiz soll die gegenüber einer bezahlten Beschäftigung geringere Förderung teilweise ausgleichen. Ein Antrag gilt mit der Beantragung der Weiterbildung als gestellt. Es ist also keine separate Antragstellung erforderlich. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine

  • abschlussorientierte Weiterbildung handelt
  • die Weiterbildung  nach § 81 SGB III gefördert wird.

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