Beratung und Förderung von beschäftigten Arbeitnehmern

In der Beratung und Weiterbildungsförderung von beschäftigten Arbeitnehmern sind der Arbeitgeberservice und „Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE)“ der Bundesagentur für Arbeit eingebunden. In der Weisung 202607017 ist unter Pkt. 2.2 die Aufgabenabgrenzung der beiden Teams beschrieben.

Die Konkretisierung der Prozessschritte sind in Anlage 2 zu finden. Diese ist allerdings nicht veröffentlicht. Sie kann aber angefordert werden.

Weisung 202607017 

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