Tarifauskünfte ohne Mitgliedschaft in der Gewerkschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt ein Tarifregister auf Grundlage von § 6 TVG. Bürger können aus diesem Register Auskunft auch ohne Mitglieschaft in der Gewerkschaft erhalten. Das Tarifregister befindet sich in Bonn.

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