Die „7. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Sie sieht in den nächsten Monaten eine Erhöhung des Mindestlohns in drei Stufen vor.
Die „7. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Sie sieht in den nächsten Monaten eine Erhöhung des Mindestlohns in drei Stufen vor.