Die Übermittlung oder Nennung interner Weisungen hilft
Auch nach Eintritt in den Ruhestand blieb mein Interesse an den Arbeitsabläufen und Regelungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Besonders beschäftigt mich die Frage, wie gesetzliche Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Während im Internet zahlreiche Informationen zur Auslegung von Gesetzen verfügbar sind, finden sich nur selten Informationen zu den internen Verfahren und Arbeitshilfen, die die tägliche Arbeit der Beschäftigten unterstützen.
Die Kenntnis solcher Regelungen kann den Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit helfen, Entscheidungen und Verwaltungsabläufe besser zu verstehen.
Aus diesem Grund nutze ich regelmäßig die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), um interne Weisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und ähnliche Unterlagen anzufordern. Dies entspricht ausdrücklich dem Zweck des Gesetzes. In der „Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz der Bundesagentur für Arbeit“ heißt es unter anderem:
„Das IFG ermöglicht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person des Privatrechts den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, ohne dass besondere Antragsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.“
Weiter wird ausgeführt:
„Existiert die beantragte Information nicht, sollte im Sinne der Kundenfreundlichkeit geprüft werden, welche vorhandene amtliche Information dem Informationsinteresse des Antragstellers stattdessen gerecht werden könnte.“
Für erfolgreiche IFG-Anfragen ist die möglichst genaue Bezeichnung der gesuchten Unterlagen oft entscheidend. Daher bin ich für jeden Hinweis auf bestehende oder neue Regelungen dankbar. Bereits die Nennung von Titeln, Aktenzeichen oder Dokumentenbezeichnungen kann hilfreich sein.
Besonders interessieren mich derzeit Informationen aus den Bereichen Alg Plus und Arbeitsvermittlung. Beispiele für gesuchte Unterlagen und Fragestellungen sind:
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- „Fachlichen Weisungen zu den Rechengrößen der Sozialversicherung sowie zu den
Erstattungsbeiträgen und Sachbezugswerten“
Benannt in Weisung 202604002. Gemeint sind nicht die unter Pkt. 4 der Weisung aufgeführten Dokumente. Diese liegen mir vor. Keines führt den Titel „Fachliche Weisung“. Es muss eine Fachliche Weisung als Überbau geben. - Arbeitshilfen, Leitfäden, Fachkonzepte oder ähnliche Arbeitsmittel im Bereich Alg Plus
- Übersichten oder Listen ergänzender Regelungen zu den Vorschriften des SGB III
Auch in Form von Verzeichniskopien. - Arbeitsmittel zum gesamten Bereich FbW. Zum Beispiel auch Arbeitsmittel zum Entscheidungsnavigator, FAQ, BBiE usw.
- Zu welchen weiteren Themen gibt es interne FAQ (bekannt sind mir FAQ im Bereich IntRecht Alv und im Bereich REHA)
- Informationswege zwischen Zentrale, Regionaldirektionen und den Organisationseinheiten Alg Plus
- Und eine Frage:
Gibt es Unterschiede zwischen veröffentlichten und internen Fachlichen Weisungen (z. B. Umfang, Verlinkungen, Anlagen oder ergänzende Hinweise). Speziell im Bereich Arbeitslosengeld.
- „Fachlichen Weisungen zu den Rechengrößen der Sozialversicherung sowie zu den
Jeder Hinweis ist willkommen. Das Übermitteln von Informationen erfolgt anonym.
Sie möchten selbst interne Regelungen der Agentur für Arbeit anfordern? Dann nehmen sie Kontakt mit uns auf. Wir nennen Ihnen gern Namen von Regelungen, die wir aus veröffentlichten Weisungen entnommen, aber noch nicht anfordern konnten.
Unterstützte Dateiformate für die Übermittlung an uns: PDF, TXT, CSV, JPG und JPEG
Falls Sie eine Rückmeldung wünschen, können Sie gerne Ihre E-Mail-Adresse im Kontaktformular eintragen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
